In dem Magazin für JOB- und Personalsuchende "WORKSCOUT" ist ein Artikel erschienen, wo Bezug auf mein Outing im Job genommen wird.
Frau Dr. Birgit Lutzer hätte zwar gern auch über die Erfahrung von Transsexuellen geschrieben, die Probleme beim Outing im Job gehabt haben, aber leider hat sich da keiner gefunden. Das ist auch verständlich, denn wer riskiert schon gerne seinen Arbeitsplatz, indem er negativ über den Arbeitgeber berichtet.
Eure Andrea
Seiten
Sonntag, 2. August 2015
Samstag, 16. Mai 2015
Magnus-Hirschfeld-Weg in Magdeburg
Die Magdeburger Volksstimme berichtete, dass heute anlässlich des 80. Todestages von Magnus Hirschfeld eine Straße in Magdeburg nach ihm benannt wurde.
Hier die Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, zur Einweihung dieser Straße.
Ich finde es wichtig, an Personen, die besondere Leistungen für Minderheiten erbracht haben oder Opfer, die aufgrund ihres „Andersseins“ umgebracht worden, durch Namensgebungen von Orten oder Gedenktafeln zu erinnern.
Leider passiert das aber zu selten, denn Minderheiten interessieren die Wenigsten bzw. finden es leider noch immer zu viele Menschen, dass bestimmte Minderheiten „abnormal“ sind und deshalb nicht noch daran erinnert werden sollte.
Als Beispiel möchte ich hier noch mal an Catharina Margaretha Linck alias Anastasius Lagrantinus Rosenstengel erinnern, der an seinem Hinrichtungsort in Halberstadt noch nicht mal eine Gedenktafel hat (hatte bereits darüber berichtet). Es scheint einfach keinen zu interessieren.
Eure Andrea
Hier die Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, zur Einweihung dieser Straße.
Ich finde es wichtig, an Personen, die besondere Leistungen für Minderheiten erbracht haben oder Opfer, die aufgrund ihres „Andersseins“ umgebracht worden, durch Namensgebungen von Orten oder Gedenktafeln zu erinnern.
Leider passiert das aber zu selten, denn Minderheiten interessieren die Wenigsten bzw. finden es leider noch immer zu viele Menschen, dass bestimmte Minderheiten „abnormal“ sind und deshalb nicht noch daran erinnert werden sollte.
Als Beispiel möchte ich hier noch mal an Catharina Margaretha Linck alias Anastasius Lagrantinus Rosenstengel erinnern, der an seinem Hinrichtungsort in Halberstadt noch nicht mal eine Gedenktafel hat (hatte bereits darüber berichtet). Es scheint einfach keinen zu interessieren.
Eure Andrea
Donnerstag, 30. April 2015
EuGH-Urteil zur Blutspende von Homosexuellen
Der
Europäische Gerichtshof fällte gestern ein Urteil in derRechtssache C-528/13.
Ein
Mann aus Frankreich hatte geklagt, weil
er
im April 2009 eine Blutspende abgeben wollte und
ihm das aber
mit der Begründung abgelehnt wurde, dass er eine sexuelle Beziehung
zu einem Mann hätte
und er damit von einer Blutspende ausgeschlossen sei.
In
den Meldungen der großen Zeitungen und Nachrichtenagenturen wird
dieses Urteil mit Schlagzeilen versehen, die den Eindruck machen,
einen Nichtzulassung von homosexuellen Menschen zur Blutspende sei
rechtens.
So
kommentiert „Die Süddeutsche“: „Spendeverbot
- Darum
dürfen Schwule von der Blutspende ausgeschlossen werden
- Der Europäische Gerichtshof hat das Blutspendeverbot für
Homosexuelle für rechtens erklärt - und damit ein medizinisch
sinnvolles Urteil gefällt. Die Bereitschaft zur Blutspende ist
ehrenwert, aber kein unverzichtbares Menschenrecht.“
Die
„tagesschau.de“ meldet: „Blutspende-Verbot
für Schwule
- Homosexuelle Männer dürfen kein Blut spenden - das gilt auch in
Deutschland. Grund: Laut EU-Recht sind Personen mit hohem Risiko für
Infektionskrankheiten wie HIV ausgeschlossen. tagesschau.de
beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Thema.“
Die
„Frankfurter Allgemeine“ schreibt: „Schwule
Männer dürfen von Blutspende ausgeschlossen werden
- Das Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer kann laut einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtens sein. In der
Begründung bleiben die Ausführungen des Gerichts äußerst vage.“
Der
„Stern“ berichtet: „Homosexuelle
Männer dürfen weiter ausgeschlossen werden
- Bislang durften homosexuelle Männer kein Blut spenden. Der
Europäische Gerichtshof entschied nun, das generelle Verbot
aufzuheben, Schwule dürfen aber weiter ausgeschlossen werden.“
Man
könnte hier noch mehr aufzählen. In den weiteren Ausführungen wird
zwar teilweise die Schlagzeile wieder etwas relativiert, aber
letztendlich bleibt die Aussage, Homosexuellen bleibt eine Blutspende
laut Urteil des EuGH verwehrt.
Was
hat aber der Europäische Gerichtshof nun wirklich beschlossen?
Nachzulesen
ist das in der Pressemitteilung Nr. 46/15 des Gerichtshofs der
Europäischen Union und im Urteil selbst natürlich.
Da
wird zwar festgestellt, dass das Risiko einer Übertragung von
Infektionskrankheiten auf die Empfänger des Blutes mit allen Mittel
zu minimieren verpflichtend ist (und das ist gut so), aber auch, dass
ein genereller Ausschluss von Risikogruppen nicht auf
diskriminierende Weise erfolgen und nur auf das notwendige Maß
beschränkt sein darf. Vor einem eventuellen Ausschluss ist zu
prüfen, ob es nicht andere wirksame Methoden, Tests und Verfahren
gibt, diesen Ausschluss zu vermeiden oder zu minimieren.
Was
bedeutet das, insbesondere für Deutschland?
In
Deutschland sind bestimmte Risikogruppen von der Blutspende
lebenslang ausgenommen. Nach diesem Urteil ist das ein klarer Verstoß
nach Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union – eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung, weil
hier allein die Zugehörigkeit zu einer Gruppe als
Ausschlusskriterium gilt und nicht das sexuelle Verhalten.
Zitat
aus Urteil:
„Insoweit obliegt es dem vorlegenden Gericht insbesondere zu prüfen, ob möglicherweise anhand des Fragebogens und der persönlichen Befragung durch einen qualifizierten Angehörigen eines Gesundheitsberufs nach Anhang II Teil B Nr. 2 der Richtlinie 2004/33 die Verhaltensweisen genauer identifiziert werden können, die mit einem Gesundheitsrisiko für die Empfänger verbunden sind, um eine weniger einschränkende Kontraindikation festzulegen als eine dauerhafte für alle Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten.
Wie der Generalanwalt in Nr. 61 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, muss das vorlegende Gericht in diesem Sinne insbesondere beurteilen, ob es durch gezielte Fragen zum seit der letzten sexuellen Beziehung verstrichenen Zeitraum im Verhältnis zur Dauer des „diagnostischen Fensters“, zur Beständigkeit der Beziehung der betreffenden Person oder zum Schutz in der sexuellen Beziehung möglich wäre, die Höhe des Risikos zu bewerten, das individuell durch den jeweiligen Spender aufgrund seines eigenen Sexualverhaltens besteht.“
Richtig
wäre, nach den sexuellen Verhaltensweisen ein Ausschluss
festzulegen. So wäre z. B. ein Ausschlusskriterium
Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnern. Aber auch nur für eine
bestimmte Zeit rückwirkend, denn die Latenzzeit beträgt ja nur auch
eine gewisse Zeit. Und diese Verhaltensweisen sind bei allen
Blutspendern abzufragen, denn das Risiko besteht nicht etwa, nur weil
jemand einer Gruppe angehört. Ein Homosexueller, der keinen
Geschlechtsverkehr oder einen mit einem festen Partner hat, stellt
kaum ein höheres Risiko dar, als ein heterosexueller Mensch mit
gleichem Verhalten.
Umgekehrt
stellt ein Familienvater, der laufend ungeschützten außerehelichen
Sex mit wechselnden
Partnerinnen hat, ein hohes Risiko dar, genau wie seine Frau, die
vielleicht noch nicht einmal weiß, dass sie gefährdet
ist.
Wenn
hier das Argument gebraucht wird, dass das sexuelle Verhalten
Privatsache ist und von dem man keine Auskunft verlangen darf, weil
es keinem was angeht, der liegt falsch. Denn
dann
dürfte
auch nicht von einem homosexuellen Menschen verlangt werden, dass er
das angibt, besonders deshalb, weil mit dieser Bekenntnis sofort
angenommen wird, laufend Sex mit wechselnden Partnern zu haben.
Weiterhin,
wer kann nachprüfen, ob jemand die Wahrheit sagt? Die ehrlichen sind
hier einfach die „Dummen“.
Hier
hatte ich schon mal geschrieben, dass auch Transsexuelle von der
Blutspende ausgenommen sind. Besonders in den Kommentaren dazu wird
klar, dass die Zugehörigkeit zu einer Gruppe für die meisten ein
Ausschlusskriterium ist, unabhängig vom persönlichen Verhalten.
Dieses Urteil sagt aber eindeutig aus, dass das eine unzulässige
Diskriminierung darstellt:
„Nr. 2.1 des Anhangs III der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission vom 22. März 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile ist dahin auszulegen, dass das in dieser Bestimmung enthaltene Kriterium für einen Ausschluss von der Blutspende, nähmlich das Sexualverhalten, den Fall erfasst, dass ein Mitgliedstaat im Hinblick auf die in diesem herrschende Situation eine dauerhafte Kontraindikation bei Blutspenden für Männer vorsieht, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, wenn aufgrund der derzeitigen medizinischen, wissenschaftlichen und epidemiologischen Erkenntnisse und Daten feststeht, dass ein solches Sexualverhalten für diese Personen ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt und dass es unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit keine wirksamen Techniken zum Nachweis dieser Infektionskrankheiten oder mangels solcher Techniken weniger belastende Methoden als eine solche Kontraindikation gibt, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau der Empfänger sicherzustellen. Es ist Sache des nationalen Gerichts zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen in dem betreffenden Mitgliedstaat erfüllt sind.“Eure Andrea
Donnerstag, 29. Januar 2015
Wie Schnäppchenjagt bestraft wird
oder wie man trotz 50 % Preisnachlass den vollen Preis bezahlt.
Mitte Dezember waren wir im Real Blankenburg einkaufen.
Dort sah meine Frau einen Taschenkalender für 7,99 €, den sie gerne gehabt hätte. Mir waren aber 8 Euro für einen läppischen Taschenkalender zu viel und ich konnte sie mit dem Argument überzeugen, dass erfahrungsgemäß Kalender Ende Januar billiger werden, diesen erst mal nicht zu kaufen.
Am Dienstag waren wir dann wieder mal im Real Blankenburg. Und da lag doch noch genau ein Exemplar von diesem Kalender im Regal und kostete nur noch 50 % des alten Preises. Den haben wir dann auch gleich in unseren Einkaufskorb gepackt.
Als wir dann zuhause waren und alles ausgepackt hatten, fragte mich meine Frau: „Wo ist denn der Kalender?“ Nachdem wir dann nochmal alle Möglichkeiten untersucht hatten, wo sich der Kalender „versteckt“ haben könnte, wurde so langsam zur Gewissheit, dass wir diesen beim Einpacken auf dem relativ dunklen Parkplatz (es war ja schon so ca. 18:00 Uhr) im Einkaufskorb vergessen haben werden. Noch einmal schnell hinfahren und den Kalender suchen, hielten wir für unangebracht, da die Wahrscheinlichkeit des Wiederfindens zu gering war.
Am Mittwochnachmittag bin ich aber noch mal zu Real nach Blankenburg gefahren, um noch andere Schnäppchen zu besorgen. Obwohl ich wusste, dass wir einen Tag vorher den letzten Taschenkalender dieser Ausführung gekauft hatten, habe ich nochmal in dieses Regal geschaut. Und – siehe da – lag wieder genau ein Exemplar dieses Kalenders zum halben Preis.
Wahrscheinlich hat ein ehrlicher Finder diesen wieder dort abgegeben.
Erst wollte ich zur Information gehen, die Situation schildern und fragen, ob ich ihn wiederhaben kann. Aber dann dachte ich mir, wenn er sich schon im Regal befindet und nicht bei der Info liegt, um ggf. an einen möglichen Eigentümer, der sich meldet, ausgegeben werden zu können, sind meine Chancen relativ gering, ihn wieder zu erhalten. Selbst mit dem Kassenzettel, den ich noch hatte, kann ich das ja nicht beweisen.
Ich habe mich dann entschlossen, den Kalender nochmal zu kaufen. Damit habe ich dann doch den vollen Preis bezahlt.
Eure Andrea
Mitte Dezember waren wir im Real Blankenburg einkaufen.
Dort sah meine Frau einen Taschenkalender für 7,99 €, den sie gerne gehabt hätte. Mir waren aber 8 Euro für einen läppischen Taschenkalender zu viel und ich konnte sie mit dem Argument überzeugen, dass erfahrungsgemäß Kalender Ende Januar billiger werden, diesen erst mal nicht zu kaufen.
Am Dienstag waren wir dann wieder mal im Real Blankenburg. Und da lag doch noch genau ein Exemplar von diesem Kalender im Regal und kostete nur noch 50 % des alten Preises. Den haben wir dann auch gleich in unseren Einkaufskorb gepackt.
Als wir dann zuhause waren und alles ausgepackt hatten, fragte mich meine Frau: „Wo ist denn der Kalender?“ Nachdem wir dann nochmal alle Möglichkeiten untersucht hatten, wo sich der Kalender „versteckt“ haben könnte, wurde so langsam zur Gewissheit, dass wir diesen beim Einpacken auf dem relativ dunklen Parkplatz (es war ja schon so ca. 18:00 Uhr) im Einkaufskorb vergessen haben werden. Noch einmal schnell hinfahren und den Kalender suchen, hielten wir für unangebracht, da die Wahrscheinlichkeit des Wiederfindens zu gering war.
Am Mittwochnachmittag bin ich aber noch mal zu Real nach Blankenburg gefahren, um noch andere Schnäppchen zu besorgen. Obwohl ich wusste, dass wir einen Tag vorher den letzten Taschenkalender dieser Ausführung gekauft hatten, habe ich nochmal in dieses Regal geschaut. Und – siehe da – lag wieder genau ein Exemplar dieses Kalenders zum halben Preis.
Wahrscheinlich hat ein ehrlicher Finder diesen wieder dort abgegeben.
Erst wollte ich zur Information gehen, die Situation schildern und fragen, ob ich ihn wiederhaben kann. Aber dann dachte ich mir, wenn er sich schon im Regal befindet und nicht bei der Info liegt, um ggf. an einen möglichen Eigentümer, der sich meldet, ausgegeben werden zu können, sind meine Chancen relativ gering, ihn wieder zu erhalten. Selbst mit dem Kassenzettel, den ich noch hatte, kann ich das ja nicht beweisen.
Ich habe mich dann entschlossen, den Kalender nochmal zu kaufen. Damit habe ich dann doch den vollen Preis bezahlt.
Eure Andrea
Mittwoch, 28. Januar 2015
Update im Kampf um die „richtige“ Eheurkunde
Nachdem Anke-Luzia eine Eheurkunde ohne ihren alten Vornamen verweigert wurde und Sie Antwort vom Bundeskanzleramt erhalten hatte, wendete sie sich nochmal Ende Dezember an das zuständige Standesamt.
Sie machte klar, dass Sie nicht vor einer Anzeige zurückschrecken und Presse einschalten wird.
Die Standesbeamtin bat dann darum, noch ein wenig zu warten, weil sie die Sache weiter an die Rechtsabteilung gibt.
Mitte Januar kam dann der Anruf, dass jetzt doch die Eheurkunde so ausgestellt wird, wie gefordert.
Inzwischen hält Anke-Luzia die „richtige“ Eheurkunde, also ohne ihren alten Namen, in den Händen.
Es zeigt sich doch immer wieder, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und sich wehren helfen kann.
Eure Andrea
Sie machte klar, dass Sie nicht vor einer Anzeige zurückschrecken und Presse einschalten wird.
Die Standesbeamtin bat dann darum, noch ein wenig zu warten, weil sie die Sache weiter an die Rechtsabteilung gibt.
Mitte Januar kam dann der Anruf, dass jetzt doch die Eheurkunde so ausgestellt wird, wie gefordert.
Inzwischen hält Anke-Luzia die „richtige“ Eheurkunde, also ohne ihren alten Namen, in den Händen.
Es zeigt sich doch immer wieder, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und sich wehren helfen kann.
Eure Andrea
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