Mein wahres Leben: Die Krankenversicherungskarte

Die Krankenversicherungskarte

Seit ich meinen Antrag auf Kostenübernahme der geschlechtsangleichenden Operation bei meiner Krankenkasse gestellt habe, versuche ich schon, eine weibliche Versicherungskarte zu erhalten.
Zuerst hieß es, vor der Vornamens- und  Personenstandsänderung ist es gesetzlich nicht zulässig.
Auf den Hinweis, dass das bei anderen geht, wurde mir gesagt, dann machen die anderen Krankenkassen das falsch. Eine rechtliche Grundlage konnten sie mir aber nicht nennen.

Dann wurde mir gesagt, ich könnte es mir ja noch anders überlegen (komischerweise zeitgleich mit der Kostenzusage für die Operation) und dann müsste ja alles wieder rückabgewickelt werden.
Zuletzt wurde gesagt, sie würden es ja machen, aber die Rentenversicherung gibt mir keine neue Sozialversicherungsnummer und die brauchen Sie aber.

Deshalb war ich am 08.03.2012 zur Rentenstelle und wollte den Antrag auf eine neue Sozialversicherungsnummer stellen.
Ich habe ca. 10 min gebraucht, um die Bearbeiterin überhaupt zu überzeugen, den Antrag aufzunehmen. Ohne entsprechenden Personalausweis oder Geburtsurkunde geht das angeblich nicht.

Da Sie dann gemerkt hat, dass Sie mich nicht loswird, hat Sie dann den Antrag doch aufgenommen, mit der Bemerkung, dass er überhaupt keine Change hat, genehmigt zu werden.

Beigefügt habe ich die Kopien von:
  • Personalausweis
  • Ergänzungsausweis
  • Antrag VÄ/PÄ an das Amtsgericht Magdeburg
  • Beschluss über Einleitung der VÄ/PÄ
  • Schreiben des Krankenhauses mit der Mitteilung des Termins der geschlechtsangleichenden Operation

Viel Hoffnung mache ich mir aber nicht, diesen Ausweis noch vor meiner Operation zu bekommen.

Eigentlich wollte ich dann das Thema „Neue Krankenkassenkarte“ erst mal ruhen lassen, aber am 28.03.2012 ist mir der Kragen geplatzt.
Nachdem ich von anderen Mitarbeitern der Krankenkasse nur noch mit Frau angeredet werde, erhielt ich heute eine Mitgliedsbescheinigung mit der Anrede Herr und alles auf meinen männlichen Vornamen ausgestellt von dem Mitarbeiter, der mir die neue Karte verwehrt.
Darauf hin habe ich sofort folgenden Brief per Mail geschickt:

Sehr geehrter Herr W.,

wollen Sie mich provozieren?
Sie haben mich mit Herr Wolfgang Süßenguth angeredet, obwohl Sie wissen, dass ich als Frau lebe. Auch wenn sie nicht, trotz rechtlicher Möglichkeit bereit sind, mir auf meinen neuen Namen eine neue Krankenversicherungskarte auszustellen und damit mir das Leben in der neuen Rolle unnütz schwer machen, sind Sie verpflichtet, mich entsprechend meiner Geschlechtsidentität anzusprechen. Alles andere empfinde ich als diskriminierend.
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 1833/95) festgestellt:

"Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen in der Individualität, in der er sich selbst begreift. Dieser Verfassungsgrundwert gewährleistet zugleich in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG die Freiheit des Individuums, sich seinen Fähigkeiten und Kräften entsprechend zu entfalten. Aus der Achtung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit folgt das Gebot, den Personenstand des Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört (vgl. BVerfGE 49, 286 <298>). Die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig empfindet, betrifft dabei seinen Sexualbereich, den das Grundgesetz als Teil der Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gestellt hat (vgl. BVerfGE 47, 46 <73>; 60, 123 <134>; 88, 87 <97>). Jedermann kann daher von den staatlichen Organen die Achtung dieses Bereichs verlangen. Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren."

Da das Ausstellungsdatum der Bescheinigung ohnehin nicht der Anforderung des Krankenhauses entspricht, nicht älter als 14 Tage zu sein, bitte ich Sie, mir nochmals diese neu, mit richtiger Anrede und auf Andrea Süßenguth ausgestellt, zuzusenden. Eine entsprechende Zuordnung, dass diese Krankenkassenkarte mir gehört, ist mir durch entsprechende Ausweise mit Lichtbild möglich.

Weiterhin möchte ich Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass ich den Gebrauch der alten Krankenkassenkarte als diskriminierend empfinde, da er zum Zwangsouting führt und damit gegen meine Grundrechte verstößt. Bisher habe ich kein Gesetz gefunden und Sie haben mir keines genannt, dass das Ausstellen einer neuen Karte verbietet. Wahrscheinlich gibt es nur interne Richtlinien der Krankenkasse bzw. Rentenversicherung, die aber auf den speziellen Fall der Transidentität nicht ausgelegt sind.

Frau Maria Sabine Augstein, Rechtsanwältin, hat dazu geschrieben:

"Zur Rechtsstellung Transsexueller nach dem Coming-Out bis zur offiziellen Vornamensänderung

Für eine Vornamensänderung nach § 1 TSG ist eine abgeschlossene Diagnose der Transsexualität notwendig. Die Gutachter sind in der Regel nicht bereit, diese Diagnose zu stellen, wenn die/der Betroffene nicht über einen längeren Zeitraum in ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Beobachtung oder Betreuung gestanden hat, und wenn sie/er noch keinen Alltagstest absolviert hat. Die TSG-Verfahren dauern auch immer länger; inzwischen sind 12 Monate absolut normal, auch wenn es sich um einen Routinefall handelt, der in der Begutachtung keine Schwierigkeiten aufwirft. Die Betroffenen müssen daher einen erheblichen Zeitraum ohne entsprechende Papiere in der neuen Identität leben.

Das Auftreten in der neuen Rolle und Identität ist natürlich zulässig!

Hierbei darf frau/mann auch den neuen Namen verwenden, nicht nur mündlich, sondern auch im Schriftwechsel (privat und mit Behörden!). Auch die Unterschriftsleistung ist rechtsgültig und keine Urkundenfälschung. Eine solche liegt nach der Rechtsprechung nur vor, wenn der „falsche“ Name als Mittel eingesetzt wird, den Vertragspartner um seine Gegenleistung zu bringen.

Es können daher unter dem neuen Namen Verträge abgeschlossen werden (z. B. Kauf-, Miet- und Versicherungsverträge).

Auch andere Personen und Institutionen (Arbeitgeber, Behörden) dürfen den neuen Namen verwenden. Ich habe z. B. entsprechende Schreiben und Bescheide des Arbeitsamtes, der Krankenkassen und der Rentenversicherung gesehen, die schon vor der gerichtlichen Namensänderung den neuen Vornamen gebrauchten.

Die Rentenversicherung darf (auch schon vor der gerichtlichen Entscheidung) eine neue Seriennummer erteilen. Der Arbeitgeber und staatliche Institutionen dürfen neue Zeugnisse ausstellen. Es gibt zwar den Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt, der es verbietet, dass eine Behörde etwas inhaltlich falsches beurkundet. Dieser Straftatbestand ist aber nur anwendbar, wenn etwas rechtlich Erhebliches falsch beurkundet wird. Der Vorname und das Geschlecht sind in einem Zeugnis aber nichts rechtlich Erhebliches. Erheblich sind die dokumentierten Leistungen und die Identität zwischen Zeugnisinhaber/in und Erbringer/in der dokumentierten Leistungen.

Für diesen ganzen Bereich gilt, dass andere Personen und Institutionen den neuen Namen verwenden dürfen, dies aber nicht müssen. Es gibt insoweit keinen vor Gericht durchsetzbaren Rechtsanspruch. Zwei Dinge sind auch bei gutem Willen rechtlich nicht zulässig: neue Ausweispapiere und ein Bankkonto auf den neuen Namen (letzteres aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung im Steuerrecht).

Im Arbeitsrecht besteht auch schon vor der Vornamensänderung ein Rechtsanspruch, die Tätigkeit in der Kleidung des neuen Geschlechtes zu verrichten. Dies ist kein Kündigungsgrund. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in einem Grundsatzurteil dazu verurteilt, dem „Kläger“ (einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen) weibliche Dienstkleidung als Busfahrerin zur Verfügung zu stellen.

Es besteht natürlich immer die Gefahr nicht angreifbarer Kündigungen. Frau/Mann sollte natürlich im Guten versuchen, mit dem Arbeitgeber zu einer Einigung bzw., des Rollenwechsels im Betrieb zu kommen. Wenn das aber nicht möglich ist, rate ich unbedingt zu einem Prozess, zu einer Klage gegen die Kündigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (der Betrieb muss mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen, und das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestand haben). Die gilt auch, wenn ein anderer Kündigungsgrund als die Transsexualität usw. angegeben wird. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund vor Gericht beweisen!

Die Krankenkassen dürfen Leistungen nicht von der vorherigen Durchführung des Verfahrens nach § 1 TSG abhängig machen. Dies ändert freilich nichts daran, dass die Diagnose Transsexualität und die medizinische Notwendigkeit durch Gutachten belegt sein müssen. Deshalb ist dieser Weg in der Regel auch im Hinblick auf die Krankenkasse empfehlenswert."

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Süßenguth

Auf meine Mail habe ich nur die Antwort erhalten, das ein Dokument wie es eine Mitgliedsbescheinigung oder eine Krankenversicherungskarte erst mit einem anderen Geschlechtmerkmal und meinem neu gewählten Namen versehen wird, wenn dies durch einen gerichtlichen Beschluss oder eine geänderte Geburtsurkunde nachgewiesen wird.

Darauf habe ich folgende Antwort gemailt:

Sehr geehrter Herr W.,

ich habe das Gefühl, dass Sie meine letzte E-Mail nicht richtig gelesen haben oder deren Inhalt nicht für voll nehmen.
Bis auf wenige Ausnahmen, wie in der Mail erwähnt, sind auch Dokumente auf den neuen Namen rechtlich möglich. Bitte nennen Sie mir das Gesetz, welches das verbietet.
Ich kann es einfach nicht verstehen, warum hier die rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgenutzt werden. Warum muss man sich als Angehöriger einer "Randgruppe" solche Diskriminierungen gefallen lassen? Sie wollen, dass Ihre Mitglieder gesund bleiben. Meinen Sie, Ihr Verhalten trägt dazu bei?

MfG Andrea Süßenguth

Am 29.03. habe ich eine Mail von Herrn W. von der Krankenkasse erhalten, dass er meinen Fall an die Teamleiterin abgegeben hat. Ihm reicht es wahrscheinlich mit mir per Mail zu diskutieren.
Mal sehen, was die Teamleiterin schreibt.

Am 30.03. ist mir eingefallen ist, dass jetzt Kostenzusage und Mitgliedsbescheinigung auf zwei verschiedenen Namen ausgestellt sind. Darauf hin habe ich noch folgende Mail an die Krankenkasse gesendet:

Sehr geehrter Herr W.,

da ich noch keine Antwort von Ihrer Teamleiterin habe, schreibe ich jetzt Ihnen noch mal. Bitte leiten sie die Mail entsprechend weiter.
Ich habe mir Ihre Kostenzusage nochmals angesehen. In dieser werde ich nicht nur mit Frau Andrea Süßenguth angeredet, sondern sie ist auch für Frau Andrea Süßenguth ausgestellt. Da dort auch keine Krankenversicherungsnummer angegeben ist, fehlt völlig der Bezug zu Wolfgang Süßenguth. D. h. Wolfgang und Andrea sind Augenscheinlich zwei verschiedene Personen, die zufällig im selben Haus wohnen.

Wenn in der Aufnahme im Krankenhaus ein Bürokrat sitzt, habe ich dann Probleme operiert zu werden. Wenn mir aus diesen Gründen die OP verweigert wird, wäre das für mich eine Katastrophe.

Im Krankenhaus werde ich als Frau behandelt. Ich fahre dort nicht zu einer Blinddarmoperation, sondern zu einer geschlechtsangleichenden Operation. Ich liege dort in einem Mehrbettzimmer mit anderen Frauen zusammen. Nach der OP wird kein Gericht mir mehr die VÄ/PÄ verweigern können.

Dass bei so einer Identitätsumstellung es keinen Stichtag gibt, wo ich den Wechsel von heute auf morgen vollziehe, liegt auf der Hand.

Hier noch aus Scheiben von Helma Katrin Alter (DGTI) zitiert:

„Das Transsexuellengesetz TSG regelt ausschließlich Fragen des Personenstandsrechts und die Eintragungen in der Geburtsurkunde. Unterlagen der Sozialversicherungen stimmen zwar in der Regel mit diesen Eintragungen in der Geburtsurkunde überein, werden aber normalerweise nicht daraufhin überprüft. Das Interesse der Solidargemeinschaft, das eben zur Einführung der Sozialversicherungen geführt hat, besteht in erster Linie darin, die soziale Stabilität und Sicherheit von Menschen zu gewährleisten. Sozialversicherungen dürfen durch ihre Maßnahmen oder individuelle Entscheidungen in keinem Fall dazu führen, dass eine Destabilisierung von leistungsfähigen Beitragszahlern bewirkt wird. Die Angst von Sachbearbeitern, durch eine „Umschreibung“ vor einer gesetzlichen Änderung nach TSG (dann ist die Umschreibung nämlich zwingend) würde ein unerlaubter Vorgriff sein, ist unbegründet. In der Praxis behelfen sich die BfA und LVA damit, dass sie in der „neuen Akte“ einen Randvermerk machen, der den Bezug zur alten Identität herstellt. Wenn dann ein Verfahren nach TSG abgeschlossen ist, wird dieser Randvermerk gelöscht. Der Arbeitnehmer bekommt üblicherweise bei der Umstellung eine Mitteilung, dass er geschlechtsspezifische Rechte noch nicht für sich in Anspruch nehmen kann, solange die Geburtsurkunde nicht geändert ist. Dies berührt Ihre Interessen als Arbeitgeber jedoch nur dann, wenn es um Einschränkungen der Beschäftigung für Frauen geht, wie Einschränkungen bei Nachtarbeit, ...

Zusammenfassend stelle ich nochmals klar, dass es keinerlei Bedenken gibt, wenn Sie Ihren Arbeitnehmer entsprechend dem gelebten Geschlecht bei dem Träger der Sozialversicherung anmelden und Ihre Personalakten für Ihn umstellen. Im Sinne des betrieblichen Friedens und der Stabilisierung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmer und der Entlastung der Sozialgemeinschaft ist diese Umstellung ausdrücklich wünschenswert.“

„Für die Übergangszeit, d.h. noch gesetzlich alte Beurkundung aber bereits gelebte neue Identität, hat sich unter Ausnutzung eines gewissen rechtsfreien Raums, bzw. des Grundsatzes "Was nicht verboten ist und keinem Dritten schadet, darf vom Einzelnen unter Berufung auf die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte ausgenutzt werden", folgendes Verfahren bewährt:
Krankenkassen stellen eine der gelebten Identität entsprechende Versicherungskarte aus.

Arbeitgeber melden ihren Mitarbeiter/ihre Mitarbeiterin bei der Rentenkasse entsprechend an oder um. Es wird dann ein entsprechender Sozialversicherungsausweis ausgestellt. Bei einem späteren anderen Arbeitgeber besteht dann kein Offenbarungsbedarf mehr.
Diese Liste könnte noch durch andere Beispiele erweitert werden. Ich denke aber, dass Sie daraus selbst ableiten können, dass eine Änderung der Arbeitszeugnisse im vorliegenden Fall keine Falschbeurkundung ist, sondern den/die Antragsteller/in vor Diskriminierung schützt und der sozialen Stabilität dient.

Eine spätere, rechtskräftige Entscheidung zur Namensänderung nach TSG, wirkt zurück bis auf den Zeitpunkt der Geburt. Es besteht sogar, verankert im Gesetz TSG §5, ein ausdrückliches Offenbarungsverbot durch Behörden. Die früheren Namen müssen aus allen Akten so getilgt werden, dass sie nicht mehr ausforschbar sind. Entsprechend besteht dann auch ein gesetzlicher Anspruch, dass alle Zeugnisse und Bescheinigungen geändert werden. Die von Ihnen gewünschte Änderung zum jetzigen Zeitpunkt ist eine nicht einklagbare, freiwillige Vorwegnahme, die aber niemandem Schaden zufügt. Wohl aber kann Schaden entstehen, wenn sie nicht vollzogen wird.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich aus der Tatsache, dass die alte soziale Rolle nicht mehr gelebt und nach außen vertreten werden kann, u.U. auch wegen der Wirkung von bereits erfolgten medizinischen Maßnahmen. Ein Auftreten in der neuen Rolle ist, insbesondere, aber nicht nur, bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, ohne die entsprechenden Papiere zumindest unverhältnismäßig erschwert, wenn diese ganz oder teilweise noch auf den alten Namen lauten. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass vollständig arbeitsfähige und -willige Menschen auf Sozialhilfe o.ä. Leistungen angewiesen sind.“

Weiterhin habe ich diesen Fall in einem öffentlichen TS-Forum zur Diskussion gestellt.

Es gibt Betroffene die auch solche Schwierigkeiten wie ich haben. Es gibt aber auch viele die keine haben.

Von Gleichbehandlung kann hier keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Süßenguth

Am 31.03. war dann eine neue Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse im Briefkasten und die war an und für Frau Andrea Süßenguth. Unterschrieben hat sogar Herr W.


Kurz nach meiner OP hat mir Herr W. Von der Krankenkasse eine Mail geschickt, wo er schreibt, dass seine Teamleiterin (hatte sich nie gemeldet bei mir) leider verhindert ist und er mir mitteilen soll, dass die Ausstellung einer neuen Versicherungskarte nur nach VÄ/PÄ möglich ist. Da habe ich eher den Verdacht, dass das mit der Weitergabe des Vorganges an die Teamleiterin eine Ente war, um mich zu beruhigen, denn so würde sich kein Chef verhalten.


Am 17.04.2012, 5 Tage nach meiner GaOP, rief mich meine Frau im Krankenhaus an, dass mein direkter Antrag bei der Sozialversicherung Erfolg gehabt hat. Ich habe einen Brief mit der neuen Sozialversicherungsnummer erhalten.
Daraufhin habe ich versucht sofort Herrn W. anzurufen. Es meldete sich eine Frau, die mir sagte, dass Herr W. die nächsten 14 Tage in Urlaub ist. Auf die Frage, ob Sie denn was für mich tun kann, antwortete ich mit ja.
Ich erklärte ihr kurz die Situation und Sie sagte dann, ich (bzw. meine Frau) solle einfach das Schreiben der Sozialversicherung durchfaxen und sie schicken mir dann sofort die neue Versicherungskarte. 


Am 27.04.2012  kam dann endlich der Brief mit der neuen weiblichen  Krankenversicherungskarte.
Nur weil ich selbst eine neue Rentenversicherungsnummer beantragt hatte und Herr W. von der KK in Urlaub war habe ich sie jetzt, obwohl meine Vornamens- und Personenstandsänderung immer noch nicht erfolgt ist.


Am 04.06.2012 habe ich noch mal bei der Krankenkasse Herrn W. angerufen, weil die neue "weibliche" Krankenversicherungskarte, die ich erhalten hatte, noch eine ohne Lichtbild ist. Die Aufforderungen ein Lichtbild für "Wolfgang" zuzusenden, bin ich nicht nachgekommen.

Herr W. bestätigte mir dann, dass meine Daten auf Grund der neuen Sozialversicherungsnummer bei der Krankenkasse komplett auf Frau Andrea Süßenguth geändert sind. Er veranlasst dann, dass mir jetzt ein neues Anschreiben für das Ausstellen einer Karte mit Lichtbild zugesendet wird.


Am 16.06.2012 habe ich die neue Aufforderung der Krankenkasse zum Zusenden des Passbildes für die neue Versicherungskarte der Krankenkasse erhalten. Da es jetzt auch für Andrea war, habe ich es auch gleich gemacht.

9 Kommentare:

  1. Warum nicht gleich so! Es gibt ein schönes Sprichwort: "Behandle andere so, wie Du selbst behandelt werden moechtest!" Okay, ich kann auch zickig sein, aber ich versuchs nicht an anderen auszulassen. :-) Mein KK, BKK Mobil Oil (so immer zufrieden, eigentlich alle freundlich), wollte es auch nicht vor dem Beschluss ändern lassen. Jetzt müssen sie es, und nach Personenstandsänderung gabs auch keine Probleme mit den richtigen Hormonen auf Kassenrezept. Ich bin aber auch eine, die vor Gericht nur wenn es anders nicht geht, gehen würde.

    Aber wenn Frau die Kraft fuer Gerichtsprozesse hat, dann sollte man es machen.

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    1. Hallo Katja,

      was nicht zu verstehen ist, dass die Krankenkasse trotz Kostenzusage für die OP die weibliche Karte verweigert, obwohl, das rechtlich möglich ist.
      Aber dafür vor Gericht gehen, lohnt sich wahrscheinlich nicht, da die Personenstandsänderung bis zu einem eventuellen positiven Urteil schon erfolgt ist.
      Wäre die Kostenzusage abgelehnt worden, hätte ich garantiert geklagt.

      Aber daran siehst Du, dass es nur am Bearbeiter liegt. Wäre Herr W. für die Kostenzusage zuständig gewesen, wäre ich wahrscheinlich heute noch nicht operiert.

      Liebe Grüße
      Andrea

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    2. Moin Andrea,
      so wie ich die Abläufe verstanden habe, hast Du wahrscheinlich keine neue KV-Nummer, richtig?

      Viele Grüße
      Henning

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    3. Ja, nur eine neue SV-Nummer.
      LG Andrea

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  2. Ja, da hast Du Recht. Ich bin froh, das die Kostenübernahme fuer die Op in Weiden habe.
    Habe am 08.08. mein Vorgespräch, bin froh alle Unterlagen inkl. Kostenzusage zu haben.
    In Weiden, weil sowohl von meinen Aerzten als auch Betroffenen ich positives gehört hab. Und es ist bei evtl. Nachsorge fuer mich einfach zu erreichen, 80km mit Auto von Nuernberg.

    Wenn man entlassen wird, kann man normal doch wieder Autofahren? Hilft da auch ein
    weiches großes Kopfkissen auf der Rueckfahrt.

    Liebe Gruesse, Katja.

    Kannst mich gerne bei Facebook hinzufügen :-)

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    1. Hallo Katja,

      Wie lange musst Du in Weiden auf die OP warten?
      Selbst zurückfahren mit dem Auto wird nicht einfach sein. Ich hatte es gleich ausgeschlossen, 400 km sind einfach zuviel. Mich hat meine Tochter abgeholt.
      Zu der Sitzproblematik habe ich Dir schon geschrieben, dass da ein Nackenhörnchen gute Dienste leistet.
      Bei FB habe ich Dich hinzugefügt. Allerdings ist FB nicht gerade mein Medium.

      Liebe Grüße
      Andrea

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  3. Hallo Andrea

    Schön das es jetzt endlich, trotz hoher bürokratischer Hürden" geklappt hat !! Ich habe mit unserem Sohn leider die gleichen Probleme. Daher würde mich mal interessieren welche der berühmten "Gesundheitskassen" das war.

    Gibt es eine Erfahrungsliste welche KK da eher toleranter ist ?

    Wie läuft sowas z.B. in den Niederlanden oder GB die ja da wohl ziemlich aufgeklärt sind ??

    Liebe Grüße
    Martina

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    1. Hallo Martina,

      ich finde es gut, wenn die Eltern da offen sind und ihre Kinder auf den Weg unterstützen. Da war leider in meiner Jugend nicht dran zu denken.

      Bei mir ist es die Bahn-BKK Cottbus.
      Eine Erfahrungsliste, welche KK toleranter sind, kenne ich nicht. Aber vielleicht weiß jemand anderes mehr, dann wäre es nett, das hier zu schreiben.
      Ich vermute aber, es liegt mehr an den Bearbeiter, als an der KK.

      Du kannst ja vielleicht mal diese Frage im Forum der DGTI stellen.
      http://www.forum.dgti.info
      Ich wünsche Dir und Deinem Kind alles Gute auf dem nicht einfachen Weg.

      LG Andrea

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    2. Hallo Martina,

      leider ist es so wie Andrea das schreibt, "die" tolerante Kasse gibt es nicht. Bei der BEK hatte ich mit der Karte wenig Probleme, dafür weigern die sich standfest mir die Psychotherapie auf dem Weg der Kostenerstattung zu zahlen. Viel mag wirklich davon abhängen an welchen Sachbearbeiter du gerätst, da haben verschiedene Leute an verschiedenen Orten durchaus ganz Unterwschiedliches erlebt mit der gleichen Kasse.

      Was sicher wichtig ist ist die Art wie du dein Anliegen vertrittst. Meine Erfahrung ist dass es persönlich/telefonisch viel besser geht als per mail/Brief. Sich nicht direkt abwimmeln lassen sondern höflich und dennoch beharrlich zu sein zeigt oft Erfolg. In diesem Post habe ich noch etwas mehr zu diesem Thema geschrieben.

      LG Corinna ;)

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