Mein wahres Leben: 2014

Freitag, 26. Dezember 2014

Der erste Schnee

Heute, zum 2. Weihnachtsfeiertag gab es bei uns den ersten Schnee und das noch nicht mal in der Stadt, sondern draußen im Wald. Ich kann mich nicht erinnern, ob es schon jemals erst so spät geschneit hat. Noch nicht mal Schneeregen oder ein paar Schneeflöckchen gab es bisher.
Die Hunde haben sich jedenfalls gefreut.


Die letzten Tage waren ganz schön stressig.

Ich wünsche Euch allen noch ein paar schöne Tage für den Rest des Jahres und kommt gut ins neue Jahr.

Eure Andrea

Freitag, 12. Dezember 2014

Antwort vom Bundeskanzleramt

Hier hatte ich über die Probleme geschrieben, eine richtige Eheurkunde zu bekommen, wenn ein Partner transsexuell ist und aus einer heterosexuellen Ehe eine gleichgeschlechtliche Ehe wird. 

Anke-Luzia hat mir nun die Antwort zukommen lassen, die Sie aus dem Bundeskanzleramt bekommen hat. 



Mit dieser Antwort ist nun doch alles gesagt. Der alte Name hat auf der Urkunde nichts zu suchen. Hoffentlich wird dann die Klarstellung auch bald in die PStG-VwV aufgenommen und von allen Standesämtern beachtet.

Das Standesamt Halberstadt hat also schon am 02.07.2012 bei unserer Eheurkunde alles richtig gemacht. Hier noch mal unsere Eheurkunde als Muster,wie es auszusehen hat:



Eure Andrea

Samstag, 22. November 2014

Der Kampf um die „richtige“ Eheurkunde

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, 1 BvL 10/05 vom 27.5.2008, bleibt die Ehe nach einem Wechsel des Geschlechts eines Ehepartners erhalten, obwohl es in Deutschland ja eigentlich keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt, bis auf eben diese Ausnahme.

Das die Ehe Bestand hat, bedingt auch die Ausstellung einer neuen Eheurkunde. Merkwürdig hierbei ist, dass da einige Standesamtsbeamte Probleme haben, im Gegensatz zur Geburtsurkunde, die es in der Regel nach der Vornamens- und Personenstandsänderung problemlos gibt.

Im Transsexuellengesetz (TSG) § 5 (1) ist festgelegt:

Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, daß besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
Mit anderen Worten heißt das, dass alle Papiere und Urkunden, die aktuell für die betroffenen Personen notwendig sind, so neu ausgestellt werden müssen, wie sie der jetzigen Realität entsprechen. In Bezug auf die Geburtsurkunde heißt das z. B. sie wird so ausgestellt, als wenn die betroffene Person schon so geboren worden ist und für die Eheurkunde eben, als wenn schon so geheiratet wurde.

Alles, was den alten Vornamen trägt muss allerdings nicht geändert werden, wie z. B. alte nicht mehr benötigte Akten. Dazu gibt es ein Urteil vom OVG Nordrhein-Westfalen · Beschluss vom 5. Februar 2010 · Az. 1 A 655/08. Aber in genau diesem Urteil steht aber auch:

"(2) Der Antragsteller kann verlangen, dass die neuen Vornamen in amtlichen Dokumenten und Registern verwandt werden. Die weiteren geschlechtsspezifischen Angaben, insbesondere die Anredeform, die geschlechtsbezogenen Dienst- oder Berufsbezeichnungen sowie Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen sind an das Geschlecht anzupassen, das dem geänderten Vornamen entspricht, wenn dadurch die Aussagekraft und der Wahrheitsgehalt des Dokumentes nicht beeinträchtigt werden.

(3) Die vor der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 erstellten amtlichen Dokumente sowie Zeugnisse aus früheren Arbeitsverhältnissen sind mit den neuen Vornamen auszustellen."

In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Einzelbegründung wurde zu § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs ausgeführt:

"Durch die Absätze 2 und 3 wird das Offenbarungsverbot näher beschrieben. Zunächst wird klargestellt, dass, wie bei jeder anderen Namensänderung auch, die geänderten Vornamen in amtlichen Dokumenten und Registern zu verwenden sind. Die schutzwürdigen Interessen der Personen, bei denen nur der Vorname geändert wurde, gebieten es, die Anrede, Dienst- und Berufsbezeichnungen sowie Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen so zu verwenden, wie es der Vornamensführung entspricht. Absatz 3 bezieht in diese Grundsätze auch amtliche Dokumente sowie Zeugnisse aus früheren Arbeitsverhältnissen ein, die vor der Rechtskraft der Entscheidung über die Vornamensänderung erteilt bzw. erstellt worden sind. Dies können z. B. Schul-, Dienst- bzw. Arbeits-, Praktikum-, Schulungszeugnisse sein, die der Betroffene im Berufsalltag benötigt." (BT-Drs. 16/13154, Seite 6).

Mit der vorgeschlagenen Regelung in § 2 Abs. 3 E-ÄVFGG sollte, wie deren Wortlaut und die hierzu gegebene Begründung verdeutlichen, erkennbar ein neuer, über die bisherige Gesetzeslage hinausgehender und an praktische Bedürfnisse des Betroffenen anknüpfender Anspruch geschaffen werden. Damit aber ergibt sich ohne weiteres, dass § 5 TSG auch nach der Auffassung der Verfasser dieses Gesetzentwurfs dem Betroffenen keinen Anspruch darauf vermittelt, dass vor der Rechtskraft der Entscheidung über die Änderung der Vornamen erstellte amtliche Dokumente sowie Zeugnisse aus früheren Arbeitsverhältnissen mit den neuen Vornamen ausgestellt werden. Lediglich ergänzend soll an dieser Stelle auf den Umstand hingewiesen werden, dass die Verfasser des Gesetzentwurfs es offensichtlich (und anders als der Kläger im vorliegenden Verfahren) nicht für geboten erachtet haben, dem Betroffenen einen Anspruch auf Neuausstellung anderer als der aktuell und im Einzelfall von ihm im Berufsalltag benötigten Dokumente und Zeugnisse und/oder einen Anspruch auf Beseitigung solcher Dokumente und Zeugnisse einzuräumen, welche in den maßgeblichen Akten enthalten sind und noch die früher geführten Vornamen aufführen. Dieser Erwägung kommt ein besonderes Gewicht gerade vor dem Hintergrund zu, dass es erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs war, "die Grundrechte Transsexueller in vollem Umfang zu verwirklichen".

Also ist eine Eheurkunde entsprechend zu ändern!

Im Internet habe ich auch noch eine interessante Stelle dazu gefunden. Die Seite www.standesamtsinfo.de steht zum Verkauf und damit ist der Inhalt dort nicht mehr verfügbar, aber jemand hat den Inhalt, zumindest teilweise kopiert:

Fallbeispiel Nr. 4:
Folgendes Beispiel ist als Einzelfall zu sehen, soll aber zeigen, wie unsere Gerichte eingreifen, um die „Persönlichkeit“ des Menschen zu schützen.

Auf dem Standesamt erscheint eine Frau. Sie beantragt ihre Abstammungsurkunde zur Anmeldung der Eheschließung. Aufgrund der äußeren Geschlechtsmerkmale wurde sie im Zeitpunkt der Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet und erhielt die Vornamen „Peter Paul“. Mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgerichts N. führt die Antragstellerin nun die Vornamen „Beatrice Nicole“.
Da sich die Antragstellerin dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt, wurde nach einer geschlechtsanpassenden Operation durch Beschluss des AG N. rechtskräftig festgestellt, dass sie als dem weiblichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist.
Der Geburtsstandesbeamte stellte eine Abstammungsurkunde aus , welche in der Spalte „Änderung des Geburtseintrags“ folgende Vermerke aufweist:
„Die Vornamen des Kindes wurden mit Wirkung vom ... von „Peter Paul“ in „Beatrice Nicole“ geändert. Mit Wirkung vom … wurde festgestellt, dass das Kind dem weiblichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist“.
Diese Vermerke entsprechen den Randvermerken im Geburtseintrag.
Die Antragstellerin begehrt aber die Ausstellung einer Abstammungsurkunde ohne die bezeichneten Vermerke über ihre erfolgte Vornamens- und Geschlechtsänderung, damit ihr Verlobter nichts von der erfolgten Geschlechtsumwandlung erfahre.
Der Standesbeamte lehnte dies mit Hinweis auf § 92 Abs. 5 Satz 3 DA ab, in dem es heißt: „Randvermerke über sonstige Änderungen des Personenstandes, des Namens oder der Angabe des Geschlechts des Kindes ... sind unter „Änderungen des Geburtseintrags“ zu vermerken. Der Standesbeamte führte weiter aus, dass die Vorlage der Abstammungsurkunde mit allen Vermerken der Prüfung der Ehefähigkeit durch den Standesbeamten diene ( § 127 DA, § 5 PStG ), die im öffentlichen Interesse liege.
Die Antragstellerin meint, das Standesamt verstoße mit der Ausstellung der Abstammungsurkunde unter Aufführung von Vermerken über ihre gemäß den Vorschriften des Transsexuellengesetzes (TSG) erfolgte Vornamensänderung und die Feststellung ihrer Geschlechterzugehörigkeit gegen das Offenbarungsverbot des § 5 TSG. Ein öffentliches Interesse, welches das Offenbarungsverbot einschränke, sei bei einer Eheschließung nicht gegeben.
Das für die Entscheidung zuständige Gericht führt aus:
„Da Ehegatten als Betroffene im Anmeldeverfahren zur Eheschließung grundsätzlich ein Recht haben, in die zur Anmeldung angelegten Akten Einsicht zu nehmen und die Niederschrift zudem von beiden Verlobten nach Verlesung durch den Standesbeamten zu unterschreiben ist, ist grundsätzlich immer mit einer Offenbarung des Transsexualismus, jedenfalls für den Standesbeamten, der die Eheschließung durchführt und auch gegebenenfalls für den anderen Verlobten zu rechnen, wenn die Abstammungsurkunde die entsprechende Entscheidung nach dem TSG verlautbart. Daher hat der Standesbeamte, der die Abstammungsurkunde zum Zwecke der Eheschließung
ausstellt, gemäß § 61 Abs. 3 PStG diesen § 5 TSG ( Offenbarungsverbot ) zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Vermerke über die nach dem TSG getroffene Entscheidung nur dann zulässig sind, wenn besondere Gründe des öffentlichen
Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird“.
Das Gericht verneint hier das öffentliche Interesse, denn nach seiner Ansicht hat der Standesbeamte die Ehefähigkeit der Verlobten und etwaige Eheverbote nur im Rahmen der Vorschriften des materiellen Eheschließungsrechts zu prüfen.
Der Transsexualismus begründet deshalb keinen Aufhebungsgrund im Sinne des § 1314 BGB.
Demzufolge bedarf der die Anmeldung zur Eheschließung entgegennehmende Standesbeamte nicht der Kenntnis vom Transsexualismus, um seine Pflichten im Rahmen der Eheschließung vollständig und rechtmäßig auszuführen.
Bei der Ausstellung der Abstammungsurkunde sind also gemäß der §§ 5 TSG und 10 Abs. 2 TSG die Randvermerke des Geburtseintrags über die Vornamensänderung sowie die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unberücksichtigt zu lassen.

Anmerkung:
Der Schutz der Persönlichkeit als ein besonderes Anliegen unserer freiheitlichen Verfassung ist in Art. 1 und 2 des Grundgesetzes (Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit) grundrechtlich verankert. Hieraus entwickelten sich die Grundlagen des modernen Datenschutzrechts und die Spezialregelungen im Personenstandsgesetz und der Dienstanweisung für den Standesbeamten.
Man versteht vielleicht an Hand der aufgeführten Beispiele, dass der Gesetzgeber, trotz berechtigter Forderungen, nicht leichtfertig mit einer Aufweichung des § 61 PStG umgehen darf.
Dieses grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht gilt es mit einer modernen und bürgerfreudlichen Verwaltung in Einklang zu bringen.
Im Augenblick scheint es aber so zu sein, dass einige Standesamtsbeamte meinen, das TSG gelte nicht für sie.

So wird Pamela Halling eine „richtige“ Eheurkunde verweigert, weil es angeblich kein Formular für eine Gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Sie hat eine offene E.Mail an Frau Dr. Merkel geschrieben und in ihrem Blog veröffentlicht.
Die Antwort, die sie darauf bekommen hat zeigt, dass da nichts verstanden wurde oder es wollte nicht verstanden werden.
Pamela hat darauf hin eine Aktion für die gleichgeschlechtliche Ehe bei Facebook gestartet. Mit dieser Aktion möchte Sie die Öffnung der Ehe für alle gleichgeschlechtlichen Paare erreichen.

Anke-Luzia hat mich auch über ähnliche Schwierigkeiten informiert. Das Standesamt hat zwar eine neue Eheurkunde ausgestellt, aber auf „Ehemann Bodo“. Als Sie das reklamierte, gab es eine Urkunde ohne Ehemann, aber immer noch mit dem alten Vornamen „Bodo“.



Der Antrag auf Berichtigung der Eheurkunde auf den weiblichen Namen Anke-Luzia wurde mit der folgenden Begründung, die ich hier mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung veröffentliche, abgelehnt:
Ablehnung Ihres Antrags auf Berichtigung
im Eheregister vom 02.09.1988 (Standesamt XXX., Nr. XXX/XXXX)

Sehr geehrte Frau P.,
gemäß Ihrem Schreiben vom 06. 11. 2014 haben sie beantragt das ihr ehemaliger männlicher Vorname Bodo nach ihrem rechtskräftigen Beschluss durch das Amtsgericht XXX vom 15.05.2014 über die Änderung ihres Vornamens und Geschlechts nicht mehr auf ihre Eheurkunde erscheinen soll. Diese Bitte haben sie unter anderem mit dem Offenbarungsverbot nach § 5 Transsexuellengesetz (TSG) unterlegt.

Diesen Antrag lehne ich hiermit teilweise ab. Nach tiefer Prüfung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen finde ich in deren Auslegung keine Ermächtigung zur vollständigen Ersetzung ihres ehemaligen männlichen Vornamens Bodo durch den neuen weiblichen Vornamen Anke-Luzia in Ihrem Eheregister.

Gemäß § 47 Personenstandsgesetz (PStG) kann eine Personenstandsänderung nur dann berichtigt werden wenn der Eintrag inhaltlich unrichtig ist.

Sie haben gemäß § 1 und § 9 TSG ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern lassen.

Eine entsprechende Mitteilung darüber habe ich von ihren Geburtsstandesamt und parallel von ihnen selbst erhalten.

Gemäß § 5 (4) i.V.m § 3 (1) PStG obliegt mir die Zuständigkeit für die Fortführung ihres Eheregisters.

Die Fortführung des Eheregisters selbst richtet sich nach § 16 PStG. Hier ist aufgeführt in welchen Fällen eine Folgebeurkundung und somit Fortführung im Eheregister erfolgt.
In ihren Fall handelt es sich um eine Fortführung hinsichtlich der Änderung ihres Vornamens und ihres Geschlechts im Eheregister.
Eine entsprechende Grundlage dafür gibt es konkret in §§ 16 (1) Nr. 5,6 PStG , weshalb im jetzigen Fall eine entsprechende Folgebeurkundung vorzunehmen ist.

Die Inhalte des Eheregisters richten sich nach §15 PStG.
Im Eheregister werden die Namen der Ehegatten dabei in zweierlei Hinsicht erfasst.
Zum einen werden nach § 15 (1) Nr. 2 PStG die Vornamen und die Familiennamen jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung aufgeführt.
Parallel dazu werden nach § 15 (1) Nr.3 PStG die nach der Eheschließung geführten Vor - und Familiennamen separat geführt.

Im Zusammenhang mit der Folgebeurkundung , insbesondere über die Änderung Ihres Vornamens , wird nach meiner Auffassung in ihrem Fall nur der Leittext über den nach der Eheschließung geführten Vornamen (§15 (1) Nr. 3 PStG) angepasst. Der Name zum Zeitpunkt der Eheschließung (§ 15 (1) Nr.2 PStG) bleibt davon unberührt.
Aus einer entsprechenden Folgebeurkundung über die Änderung ihres Vornamens nach der Eheschließung (Leittext nach § 15 (1) Nr. 3 PStG) ist ihre Namensänderung deutlich ersichtlich.

Somit ergibt sich die jetzige Namensführung entsprechend der beiliegenden Eheurkunde vom 18.11.2014.

In ihrem Schreiben vom 06.11.2014 haben sie bei der Verwendung des ehemaligen männlichen Vornamens Bodo im Eheregister Bedenken bezüglich eines Verstoßes gegen das Offenbarungsverbot nach § 5 TSG geäußert.
Das Offenbarungsverbot enthält aus meiner Sicht jedoch lediglich Regelungen bezüglich der Benutzung ihres Eheregisters. Diese Vorschrift bezieht sich dabei aber nicht auf Regelungen über die Fortführung des Eheregisters.
Deshalb beziehe ich die Festlegungen für das Offenbarungsverbot nicht in meine Entscheidung über die Folgebeurkundung im Eheregister ein.
Somit stellt meine Folgebeurkundung im Eheregister mit der Weiterführung des männlichen Vornamens aus meiner Sicht kein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot nach § 5 TSG dar.

Da die vorhanden Entscheidung über die Namensführung im Eheregister nach § 15 PStG und die sich daraus ergebenden Inhalte auf der Eheurkunde nach § 57 PStG aus meiner Sicht somit richtig sind, kann ich keine Berichtigung der beurkundeten Daten gemäß § 47 PStG vornehmen.

Gemäß §§ 48 bis 53 PStG haben sie die unbefristete Möglichkeit beim Amtsgericht XXX den Antrag zu stellen, durch richterliche Anordnung die Standesbeamtin des Standesamtes XXX zur Berichtigung des Personenstandseintrages anweisen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

Standesbeamtin

Die Standesbeamtin schreibt:
„Gemäß § 47 Personenstandsgesetz (PStG) kann eine Personenstandsänderung nur dann berichtigt werden wenn der Eintrag inhaltlich unrichtig ist.“
Dazu steht im § 47 PstG:
Ferner können sonstige unrichtige oder unvollständige Eintragungen berichtigt werden, wenn der richtige oder vollständige Sachverhalt durch Personenstandsurkunden festgestellt wird.

(2) Gehen dem Standesamt berichtigende Mitteilungen oder Anzeigen zu, so sind außerdem zu berichtigen
...
3.  in allen Personenstandsregistern die Angaben über die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen.

(3) Bei Berichtigungen sind die Beteiligten vor der Änderung zu hören. Eine Anhörung unterbleibt, wenn es sich um die Berichtigung eines Hinweises auf einen Eintrag in einem anderen Personenstandsregister oder von Registrierungsdaten des Personenstandseintrags handelt.
(4) Die Berichtigung fehlerhafter Registrierungsdaten eines Eintrags erfolgt durch Kennzeichnung des entsprechenden Registereintrags und erneute Beurkundung. Die nach Satz 1 gekennzeichneten Registereinträge gelten als stillgelegt und dürfen nicht mehr verarbeitet werden. Die Registrierungsdaten eines stillgelegten Eintrags können wieder verwendet werden.

Ein neuer Vorname ist doch wohl eine Inhaltliche Änderung.

Für das Geburtenregister würden die Argumente der Standesbeamtin ja auch schließlich zutreffen. Warum wurde dann die Geburtsurkunde richtig ausgestellt.

Weiter schreibt die Standesbeamtin:

Die Inhalte des Eheregisters richten sich nach §15 PStG.
Im Eheregister werden die Namen der Ehegatten dabei in zweierlei Hinsicht erfasst.
Zum einen werden nach § 15 (1) Nr. 2 PStG die Vornamen und die Familiennamen jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung aufgeführt.
Parallel dazu werden nach § 15 (1) Nr.3 PStG die nach der Eheschließung geführten Vor - und Familiennamen separat geführt.

Im Zusammenhang mit der Folgebeurkundung , insbesondere über die Änderung Ihres Vornamens , wird nach meiner Auffassung in ihrem Fall nur der Leittext über den nach der Eheschließung geführten Vornamen (§15 (1) Nr. 3 PStG) angepasst. Der Name zum Zeitpunkt der Eheschließung (§ 15 (1) Nr.2 PStG) bleibt davon unberührt.
Aus einer entsprechenden Folgebeurkundung über die Änderung ihres Vornamens nach der Eheschließung (Leittext nach § 15 (1) Nr. 3 PStG) ist ihre Namensänderung deutlich ersichtlich.

Dabei wird vergessen, dass die Geburtsurkunde ja auch neu mit weiblichen Namen und Geschlecht auf das ursprüngliche Geburtsdatum ausgestellt wurde. Also hieß Anke-Lucia zur Hochzeit schon so und es stimmen mit der jetzigen Eintragung das Geburtsregister und Eheregister inhaltlich nicht überein.

Weiterhin werden hier Eheregister und Eheurkunde gleichgesetzt. Richtig ist, dass sich im Eheregister durch Randbemerkungen die Transition nachvollziehen lässt. Aber das Eheregister ist nicht öffentlich und damit nur in begründeten Fällen von dazu berechtigten Personen einsehbar. 

Anders verhält es sich mit der Eheurkunde. Sie ist ein offizielles Dokument, mit dem man beweisen kann und manchmal auch muss, dass man verheiratet ist. Dieses Dokument ist nach §5 (1) TSG so auszustellen, dass es die Personendaten nach der Vornamens- und Personenstandsänderung enthält. Im anderen Fall müsste man ja z. B. durch zusätzliches Vorlegen des Gerichtsbeschlusses über die Vornamens- und Personenstandsänderung sich zwangsouten. Im Fall von Anke-Lucia bedeutet das Vorlegen der Urkunde alleine schon ein Zwangsouting.
Damit ist eine Verletzung des Offenbarungsverbotes nach § 5 (1) gegeben.


Auch ist hier nicht, wie von der Standesbeamtin angeführt, ein Antrag beim Amtsgericht zu stellen, sondern es handelt sich hier um den Straftatbestand der Rechtsbeugung nach § 339 StGB. Die Standesamtsbeamtin gehört nach Abs. 1 Nr. 2 StGB zu den Amtsträgern, die diese Straftat begehen können:

2. Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

Nach Wikipedia ist die Tathandlung gegeben:
Als Tathandlung kommt in Betracht die Verletzung materiellen Rechts (etwa falsche Rechtsanwendung, Anwendung ungültiger Gesetze oder die Nichtanwendung gültiger Gesetze), aber auch die Verletzung von Verfahrensrecht (etwa die Nichterhebung von Beweisen, die Überschreitung von Fristen, die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes). Auch das bewusste Verschweigen rechtserheblicher Tatsachen und die bewusst falsche Feststellung des Sachverhalts stellt eine Rechtsbeugung dar.
Hier habe ich mal ein Muster einer Strafanzeige vorbereitet.

Weiterhin liegt hier eindeutig eine Diskriminierung vor.


Nach meinen Informationen gibt es insgesamt 5 ähnliche Fälle. Aber es wird wahrscheinlich noch mehr geben. Manche gehen nicht an die Öffentlichkeit oder schlucken die bittere Pille.

Eure Andrea

Hier geht es weiter!

Montag, 17. November 2014

Versteckte Preiserhöhung von Extraenergie

Hier hatte ich schon mal geschrieben, das ich durch Preisvergleich bei Strom und Gas einige 100 Euro im Jahr spare.

Aber leider ist es scheinbar immer notwendig, nach dem ersten Jahr mit Preisbindung den Anbieter erneut zu wechseln, wenn man weiter sparen will. Seit dem 1. Januar 2014 ist mein Gaslieferant ExtraEnergie. Vor kurzem erhielt ich eine E-Mail, die ich zuerst gar nicht für voll genommen habe, weil mich Energiemarktentwicklungen nur so weit interessieren, wie sie sich auf den Preis, den ich bezahle, auswirken.

Aber das Wort „Preisanpassung“ hat mich dann doch neugierig gemacht. Nach endlosen „blabla“ und vielen Links, wo man schon versucht ist nicht mehr weiter zu lesen, kommt dann der Hammer – eine Preiserhöhung um 446,- Euro pro Jahr. Aber lest selbst:

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen
Datum: Wed, 29 Oct 2014 23:23:50 +0100 (CET)
Von: noreply@extraenergie.com
An: mich

Vertragsnummer: xxxxxxx

Sehr geehrte Frau Süßenguth,

unsere Marke extraenergie ist ein Teil der ExtraEnergie-Familie, die 2008 gegründet wurde. Mit mehr als einer Million gewonnenen Kunden gehört die ExtraEnergie GmbH zu den am schnellsten wachsenden Energieunternehmen in Deutschland. Wir haben bis heute bereits einen Marktanteil von über 18 % im Neukundensegment unter mehr als 1.100 Energieunternehmen erreicht und gehören somit zu den Top 10 der privaten Energieanbieter auf dem deutschen Energiemarkt. Hierfür möchten wir uns bei Ihnen bedanken! Unseren Erfolg verdanken wir dem Vertrauen, das Sie und andere Kunden in uns gesetzt haben. Wir verfolgen stets das Ziel, den Service und die Konditionen für unsere Kunden zu verbessern. Unser Anspruch ist es, unsere Kunden stets vor marktbedingten Preiserhöhungen zu schützen. Unser Ziel ist es, Sie als Kunden langfristig zufriedenzustellen. Vertrauen Sie uns, wie es bereits mehr als eine Million andere Kunden tun. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die aktuellen Gasmarktentwicklungen und Preisanpassungen informieren.

Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende stellt Deutschland vor große Herausforderungen. Der neue Energiemix soll im Wesentlichen auf einer Abkehr von der Kernenergie hin zu erneuerbaren Energien basieren. Deren Ausbau ist jedoch nicht uneeingeschränkt möglich und die Stromerzeugung unterliegt witterungsbedingt starken Schwankungen. Um die geforderten und ambitionierten Klimaschutzziele dennoch zu erreichen, kann das Potenzial eines anderen Energieträgers genutzt werden: Erdgas. Schon heute ist Erdgas aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Tagtäglich benutzen Millionen Menschen in Deutschland den klimaschonendsten der fossilen Energieträger zum Kochen, Heizen und Autofahren. Der Anteil von Erdgas am Primärenergieverbrauch beträgt heute bereits ca. 20 %. Bis 2040 wird er auf rund 34 % anwachsen. Erdgas wird dann der größte Energieträger im deutschen Energiemix sein und wird entscheidend zum Erfolg der Energiewende in Deutschland beitragen. Allerdings werden lediglich 11,3 % des gesamten Erdgasaufkommens im Inland gefördert und besteht folglich zu 88,7 % aus Importen. Die wichtigsten Herkunftsländer des Erdgases sind Russland, Norwegen und die Niederlande. Durch den enormen Anstieg der privaten Nachfrage, ist eine weitere Erhöhung des Imports und entsprechend ein weiterer Preisanstieg unvermeidbar. Nähere Informationen zu diesem Thema können Sie unter den nachfolgenden Web-Links einsehen:

www.verivox.de/nachrichten/oel-und-gaskonzern-sieht-oel-und-gas-als-saeule-der-energiewende-86850.aspx 

www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=2848 

www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/Energie/Erzeugung/Tabellen/Bruttostromerzeugung.html 

www.bafa.de/bafa/de/energie/erdgas/energieinfo/2012/dezember.html 

Die Abkehr von der Kernenergie ist ein ambitioniertes Ziel der Energiewende. Deutschland und auch andere Länder sind auf Alternativen zur Stromerzeugung angewiesen. Der Bau von hocheffizienten und flexiblen Gaskraftwerken (stromgeführte Kraft-Wärme-Kopplung, Gas- und Dampfkraftwerke, Gasturbinen) stellt eine Alternative dar. Der Ausbau der Gaskraftwerke und die Förderung der Gasnetzentwicklung ist mit hohen Investitionen verbunden. Bezahlen will das niemand, so wird erwartet, dass die Kosten langfristig auf Privatpersonen umgelegt werden. Die Ressource Erdgas wird somit immer wertvoller und der Gaspreis steigt weiter. Auch auf diese Entwicklungen haben wir als Energielieferant leider keinen Einfluss. Weitere Informationen erhalten sie hier: 

www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Stromversorgungssicherheit-und-Kraftwerke/moderne-kraftwerkstechnologien.html 

www.manager-magazin.de/unternehmen/energie/a-823007.html 

Ein weiterer Bereich, der die Gaspreise weiter steigen lässt, ist der Ausbau und die Instandhaltung der Gasleitungen. Anders als beim Ausbau der Stromtrassen, ist der Investitionsbedarf zum Ausbau und zur Instandhaltung der Gasleitungen vergleichsweise konstant. Über die dennoch drastisch steigenden Gebühren für den Gastransport bis zum Endkunden rätseln daher auch Verbraucherschützer. Die Entgelte für die Durchleitung von Gas bis zum Endkunden stiegen zum Ende des Jahres 2012 um bis zu 35 %. „Auf den ersten Blick gibt es keine vernünftige Erklärung dafür”, sagt Holger Krawinkel, Energieexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Genauso wie bei Strom müssen sich die Gasnetzbetreiber ihre Preise Jahr für Jahr von der Bonner Behörde genehmigen lassen. Dazu müssen sie unter anderem darlegen, welchen Aufwand sie für den Unterhalt ihres Gasnetzes betreiben. Die Bundesnetzagentur beruft sich hierbei auf Sondereffekte. So hätten viele Kunden in den vergangenen Jahren weniger Netzentgelte zahlen müssen, da Mehrkosten aus der Vergangenheit ihnen sozusagen gutgeschrieben worden waren. Entstehende Sondererlöse der Netzbetreiber sollten an die Kunden zurückerstattet werden, dieser Ansatz wurde von den Netzbetreibern allerdings nicht umgesetzt, also entfalle die Vergünstigung. Aufgrund regionaler Unterschiede bei der festgelegten Höhe der Netzentgelte, dürfte es bundesweit zu einem Anstieg von durchschnittlich 10 % kommen. Leider haben wir auch hier keinerlei Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte der Netzbetreiber. Das Interview und die Angaben zur Erhöhung der Netzengelte können Sie im Internet nachlesen: 

news.toptarif.de/gas-netzgebuehren-2013-anstieg-um-bis-zu-35-prozent/ 

www.sueddeutsche.de/geld/preiserhoehungen-gaskunden-muessen-mehr-zahlen-1.1504159 

Als Folge der stark schwankenden Entwicklungen im Energiemarkt und dem dadurch bedingten Aufwärtstrend der Preisentwicklung werden leider Sie als Privatkunde immer weiter belastet. Als Energielieferant bemühen wir uns, unsere Kunden so gut wie möglich vor Preiserhöhungen zu schützen. Allerdings sind uns als Lieferant bei speziellen vorgegebenen Kosten leider oft die Hände gebunden. Derzeit engagieren wir uns in Kooperation mit einigen politischen Parteien stark dafür, eine Reduzierung der Umlagen herbeizuführen.

Wir werden uns aber auch darüber hinaus in Ihrem Interesse dafür engagieren, die regulierten Bestandteile Ihres Energiepreises so niedrig wie möglich zu halten. Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.01.2015 umlegen. Ihr Paketpreis verändert sich auf 2871 Euro. Alle weiteren Preiskonditionen bleiben wie vertraglich vereinbart unverändert. Sie haben bis zum 30.11.2014 das Recht, Ihren Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen.

Die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unverändert bleiben. Ihre aktuellen Abschläge basieren auf dem geschätzten Verbrauch und den oben genannten Konditionen und Preisen. Wenn der Verbrauch sich erhöht oder verringert, werden entsprechende Korrekturen spätestens in der jährlichen Rechnung vorgenommen.

Ein weiterer von uns nicht beeinflussbarer Faktor stellt der kalte und lange Winter dar. Allein der Monat März 2013 gehörte den Meteorologen zufolge zu den sechs kältesten Märzmonaten seit Messbeginn im Jahr 1881. Den kältesten Tag des Monats erlebte eine sächsische Gemeinde im Erzgebirge, dort sank das Thermometer am 16. März auf minus 21,3 Grad. Vergleicht man diesen Wert mit den langjährigen Temperaturreihen 1961-1990, so waren die Temperaturen um minus 3,3 Grad und im Vergleich zur Referenzperiode 1981-2010 sogar um minus 4,1 Grad kälter. Die Winterperiode 2012/2013 führte zu einem unerwartet hohen Gasverbrauch bei 16,5 Millionen Besitzern von Gasheizungen, in der Industrie und bei Kraftwerksbetreibern und dadurch drohen Versorgungsengpässe. Die Erdgasspeicher sind aufgrund des hohen Gasverbrauchs stark geleert worden, wodurch allein Ende März die Preise an der Energiebörse EEX von 25 Euro auf fast 40 Euro pro kWh gestiegen sind. Der kalte und lange Winter stellt damit einen weiteren Kostentreiber für die Privathaushalte dar. Lesen Sie hierzu: 

www.welt.de/newsticker/news3/article114869645/Zu-kalt-und-zu-viel-Schnee-Maerz-2013-bricht-Rekorde.html

www.wetterprognose-wettervorhersage.de/wetter/maerz/wetter-maerz-2013.html

www.stern.de/wirtschaft/news/winter-leert-die-speicher-deutschland-geht-das-gas-aus-1993801.html 

www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article115068595/Das-Gas-wird-knapp.html 

Lieber Kunde, wir haben Sie über die aktuellen Begebenheiten auf dem Gasmarkt informiert und Ihre monatlichen Belastungen durch unsere getroffenen Maßnahmen stabil gehalten. Wir hoffen somit in Ihrem Sinne gehandelt zu haben und freuen uns, Sie als zufriedenen Kunden auch in Zukunft beliefern zu dürfen.

Mit freundlichem Gruß
extraenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH

Die rote Markierung für den entscheidenden Teil habe ich angebracht und nicht Extraenergie.

Die Frage ist, ob so eine versteckte Preiserhöhung per Mail überhaupt wirksam ist.

Jedenfalls habe ich gleich gekündigt und soeben einen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen. Einsparung: 1133,50 Euro (2881,00 €minus 1747,50 € neuer Vertrag)

Das Erstaunliche, bei ExtraEnergie hätte ich als Neukunde nur 1730,25 Euro bezahlt.

https://www.extraenergie.com/gaspreisrechner#rate-detail-1690888419

So zockt man Altkunden ab.


Eure Andrea

Dienstag, 16. September 2014

Finanzamt: Zwei Frauen = eingetragene Partnerschaft


Damals, als ich meine Namens- und Personenstandsänderung vom Gericht erhielt, gab es beim Finanzamt keine Probleme, damit auch gemeinsam veranlagt zu werden.

Heute habe ich vom Finanzamt einen Brief erhalten, wo festgestellt wird, dass ich beantragt habe, zusammen mit Frau Karola Süßenguth zur Einkommenssteuer veranlagt zu werden. Darin heißt es, eine Zusammenveranlagung ist nur möglich, wenn beide Lebenspartner damit einverstanden sind und eine eine gemeinsame Bankverbindung angeben. Ein Formblatt „Einverständniskeitserklärung“ war zum Zurückschicken beigefügt.

Darauf hin habe ich sofort dort angerufen und erklärt, dass wir verheiratet sind und ein gemeinsames Konto schon seit Jahren haben, das auch das Finanzamt schon benutzt hat.
Die nette Dame hat dann versucht mir zu erklären, dass sie nichts dafür kann, der Gesetzgeber verlangt nun mal, dass bei einer Veranlagung von Frau und Frau oder Mann und Mann das so gemacht wird. Ich habe Ihr versucht darauf zu erklären, dass das falsch ist. Der Gesetzgeber verlangt das bei einer eingetragenen Partnerschaft und die haben wir nun mal nicht, sondern eine Ehe.

Sie bestand aber darauf, das wir das ausfüllen.

Es widerstrebt mir, als "Eingetragene Partnerschaft" behandelt zu werden.
Daraufhin habe ich das Formular genommen, es aber nicht ausgefüllt sondern als Ergänzung darunter geschrieben, dass wir eine Ehe führen und ich deshalb das Formular nicht ausfülle. Dann habe ich es gefaxt und als Anlage unsere Eheurkunde angehängt.


Ich weiß nicht, wollte oder konnte Sie das nicht verstehen.
Mal sehen, was passiert.

Eure Andrea


Update 3. Oktober 2014

Eine Antwort auf das Nichtausfüllen des Formulars habe ich noch nicht bekommen, aber wir haben jetzt die Unterlagen der Steuererklärung zurück bekommen. Das merkwürdige daran ist, dass das Anschreiben dazu nicht personalisiert und ohne unsere Anschrift im Kopf ist. Die Steuernummer wurde handschriftlich eingefügt.




Die Anschrift auf dem Brief ist auch handschriftlich.


Ist schon ein bisschen merkwürdig, aber ich weiß jetzt nicht, ob die Bearbeiterin das grundsätzlich bei Allen macht.

Eure Andrea


2. Update 20.10.2014

Inzwischen haben wir unseren Steuerbescheid bekommen. Wir wurden zusammen veranlagt und es wurde augenscheinlich alles richtig berechnet. 

Eine weitere Anfrage bezüglich des Formulars gab es nicht.
Aber man scheut sich scheinbar, das Wort „Ehe“ in jedem Zusammenhang mit uns zu benutzen.



Im Anschreiben werden wir mit „Frau und Frau“ bezeichnet und im Bescheid heißen wir ganz neutral „Person A“ und „Person B“. Das ich nicht mehr wie früher mit „Ehemann“ bezeichnet werde, ist ja richtig, aber „Ehepartnerin A“ oder „Ehefrau A“ wären doch viel passender. 
Lebenspartnerinnen werden ja auch nicht, wie das Gestrichene zeigt, mit „Person“ angesprochen.
Und warum wurde „Lebenspartnerin“ gestrichen und nicht ersetzt? Vielleicht um es sichtbar zu zeigen, dass sie es verstanden haben, dass wir keine Lebenspartner sind?

Es geht auch anders. In den Schreiben von den HalberstadtWerken werden wir als Eheleute bezeichnet.


 Eure Andrea

Fliegerbombe gefunden

Heute Nachmittag hatte ich im Radio gehört, dass in Halberstadt eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg bei Bauarbeiten gefunden wurde. 
Das passiert hier bei uns öfters mal und ich habe mir nichts weiter gedacht. 
Am 8. April 1945, also kurz vor Kriegsende wurde Halberstadt durch amerikanische Bomber zu 80 % zerstört. Über 3000 Menschen verloren dabei ihr Leben.

Hier ein Bericht darüber.

Wir waren dann noch in der Stadt unterwegs und anschließend noch im Wald mit unseren beiden Beardies.
Als wir dann nach Hause fahren wollten, gab es einen kleinen Stau vor unserer Haustür, weil die Polizei genau hinter unserem Grundstück die Straße abgesperrt hatte. Nachdem die vor uns stehenden Autos in eine kleine Seitenstraße umgeleitet worden und ein Polizeiauto, dass genau vor unserer Einfahrt stand, zur Seite gefahren war, konnten wir auf unser Grundstück fahren. Danach habe ich ins Internet geschaut. Wir hatten Glück! Alle Straßen im Umkreis von 300 m sind gesperrt und alle 2.800 Bewohner in diesem Umkreis werden evakuiert. Wir liegen genau außerhalb der Grenze. Und wären wir nur 10 Minuten später aus dem Wald zurückgekommen, wären wir auch nicht mehr nach Hause gekommen, denn die Zufahrtsstraße aus dem Wald ist jetzt auch gesperrt.

Hier genaueres auf MDR.de.

LG Andrea

Mittwoch, 23. Juli 2014

"Ernie und Bert" – schwul?

Die Auseinandersetzung um die gleichgeschlechtliche Ehe kann schon kuriose Formen annehmen. 

Heute bin ich über einen Bericht gestolpert, wo in Nordirland ein Bäcker einen Auftrag für eine Hochzeitstorte bekommen hatte und mit einem Bild von Ernie und Bert und dem Slogan "Support Gay Marriage" (unterstütze die gleichgeschlechtliche Ehe) versehen sollte. 
Nach der Annahme wurde dann aber später der Auftrag wieder abgelehnt, mit der Begründung, die christliche Einstellung des Inhabers erlaubt das nicht. 
Die Sache wird aber noch ein Nachspiel haben. 
Aber seht selbst: 
DIE WELT: „Bizarrer Tortenstreit über schwulen Ernie und Bert“ 

„Ernie und Bert“ wurden bewusst ausgewählt. Seit Jahren hält sich das Gerücht, dass die bekannten Figuren aus der „Sesamstraße“ ein homosexuelles Paar sind. Die Produzenten der „Sesamstraße“ meinen aber, dass sie nur Puppen sind und damit keine sexuelle Orientierung haben. 
Süddeutsche.de: „Wilde Ehe soll enden“ 

Hier noch ein fiktives Interview mit Ernie und Bert: 
n-tv: „Ernie und Bert packen aus“ 

Eure Andrea

Freitag, 18. Juli 2014

EMGR: Scheidungszwang für Transsexuelle ist rechtens

Man sollte meinen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch insbesondere die Rechte von Minderheiten vertritt. So dürften trans- und homophobe Aktionen von ihm mit aller Kraft verurteilt werden und man erwartet, dass er alles Mögliche tut, wie sein Name zu erkennen gibt, die Menschenrechte in Europa durchzusetzen. 

Nun hat die Finnin Heli Hämäläinen, die als anatomischer Mann geboren, geheiratet, ein Kind gezeugt hatte, den männlichen Vornamen ändern ließ und sich der GaOP unterzog vor dem EGMR geklagt, weil von ihr verlangt wurde, sich scheiden zu lassen um sich als Frau zu registrieren. 
Und erstaunlicher Weise hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 17.07.2014 beschlossen, dass der Scheidungszwang für Transsexuelle nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. 
Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Hier ausführlich auf queer.de.

Jetzt kann man nur hoffen, dass das keine Auswirkungen auf deutsches Recht hat, denn da hat der BGH ja ausdrücklich die Zwangsscheidung verboten. 

Da muss ich unwillkürlich an einen Artikel in der Volksstimme über Hedwig von Beverfoerde denken, die die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften ablehnt. Für solche Leute ist das „Wasser auf die Mühle“. 

Eure Andrea

Donnerstag, 19. Juni 2014

Das war RTL2 „Transgender“ 2. Staffel

Am Dienstag lief die (vorerst?) letzte Folge von „Transgender – Mein Weg in den richtigen Körper“. 

In meinem Post zur Folge 7 hatte ich folgendes geschrieben: 
"RTL2 ist ja ein Privatsender und damit muss er, wie alle nicht öffentlich-rechtlichen Sender, auch dafür sorgen, dass gewisse Einnahmen erzielt werden. Das lässt sich aber nur, wenn auch die Einschaltquote stimmt, sonst gibt es zu wenige Werbeeinnahmen. Aber wenn man viele Zuschauer vor den Fernseher locken will, dann muss das Programm auch für den Durchschnittsbürger interessant sein.  Die meisten Transsexuellen, wie ich auch, wollen natürlich, das wir nicht als „lustige abartige Figuren“ dargestellt werden, sondern das die Menschen begreifen, dass wir auch nur ganz normale Menschen sind, die nur das Pech gehabt haben, dass Geist und Körper nicht übereinstimmen.  In Dokumentationen könnte man sehr objektiv zeigen, was es für den einzelnen bedeutet, transident zu sein, wie schwierig der Weg ist und dass transsexuell nichts mit Sex oder gar Rotlichtszene zu tun hat. Aber dass würde sich nur ein relativ kleines Publikum ansehen und damit würde die Aufklärung auch nicht viele erreichen. RTL2 versucht es mit einer Doku-Soab. Unterhaltung und Informationen in eine Sendung zu bekommen, halte ich für einen guten Ansatz. Damit erreicht man dann auch Leute. die sich das sonst nicht ansehen würden. Dass das geht, zeigen zum Beispiel die erfolgreichen Kindersendungen „Die Sendung mit der Maus“ und „Löwenzahn“.  Wie wird also die Umsetzung gelingen?"
Um es kurz zu machen, es ist nicht so gelungen, wie ich es mir vorgestellt hätte. 

Zum Positiven: 
Joker produktions und RTL2 haben bei der Darstellung nicht „daneben gegriffen“. Das, was sie gezeigt haben war, soweit ich es beurteilen kann, objektiv und wahrheitsgemäß. Besonders bei Corinna und Norma kann ich das sehr gut einschätzen, da ich sie persönlich kenne und ich diese Situation ein Jahr vorher mit meiner Familie selbst erlebt habe. 
Auch wurden Transsexuelle im wesentlichen als „normale Menschen“ mit eben einen kleinen Fehler dargestellt. Die „Rotlichtszene“ wurde nicht als „Quotenbringer“ zur Hilfe genommen und es wurden auch in der Regel die richtigen Worte gefunden. Wenn wer bei der Wortwahl aus dem Rahmen gefallen ist, dann waren es die Protagonisten. 
Der einzige Fehlgriff bei der Besetzung war Maya. Sie verkörpert in meinen Augen keine typische Transsexuelle. Wie sich Maya gegeben hat, ist genau das Bild, was Jahrzehnte in der Öffentlichkeit gezeichnet wurde, was aber die Ausnahme ist. Die meisten Transsexuellen identifizieren sich damit nicht. 

Zum Negativen: 
Der Weg wurde zu einseitig, nicht umfassend dargestellt. Man könnte meinen, wenn jemand transident ist und meint, ein Leben im anderen Körper sei das Richtige für ihn, dann geht er den Weg einfach und kommt dann irgendwann ohne große Probleme an. 
Hier wird im wesentlichen nur auf körperliche Veränderungen, insbesondere der Wunsch nach Operationen und da besonders Brustoperationen eingegangen. 
Dass dieser Weg viel umfassender ist, kommt kaum beim Zuschauer an. 
Mögliche Diskriminierungen wurden nur bei Maya angesprochen. 
Dass Betroffene teilweise viel Kraft in Genehmigungsverfahren stecken müssen, bis sie z. B. gewünschte Operationen genehmigt bekommen oder das es noch einen rechtlichen Weg zu gehen gilt, wo sie durch überholte gesetzliche Regelungen nicht nur diskriminiert werden, sondern auch finanziell zur Kasse gebeten werden (Gutachterpraxis) und sich als psychisch krank erklären lassen müssen, kommt kaum zur Sprache. 

Was mich aber gefreut hat, dass hier die Problematik bei verheirateten Transsexuellen angesprochen wurde und damit auch indirekt darauf hingewiesen wurde, das Transsexualität primär kein sexuelles Problem ist. 

Fazit: 
Für den typischen RTL2-Zuschauer dürfte die Doku-Soab zu langweilig gewesen sein. Er erwartet einfache Unterhaltung wo es auch was nicht Alltägliches zu sehen gibt. Das Transsexualität nicht alltäglich ist, ist unbestritten, aber nach spätestens einer dritten ähnlichen Wiederholung des Inhaltes wird es uninteressant, wenn da nicht was außergewöhnliches passiert. 
Die Zuschauer, die umfassende Informationen über Transidentität erwartet haben, wurden enttäuscht, denn die gab es nicht.

Ich glaube auch nicht, dass es eine 3. Staffel geben wird. 

Auf der Facebookseite von "Hormonmädchen" findet sich auch ein interessanter Beitrag dazu, der vielfach kommentiert wurde.

Eure Andrea

RTL2 Transgender Folge 14 - Finale furioso?

Da ich bei der letzten Folge nicht beteiligt war hier der Kurzkommentar dazu von mir.

Normalerweise sagt man "das Beste kommt zum Schluß".

Im Fall der Präsentation von Nina Radtke war dies meiner Meinung nach auch der Fall. Sie bekam endlich mal die Chance darzustellen daß der TS-Weg mehr ist als nur operative Korrekturen. Es hat auch was damit zu tun sich dem alten Leben bewußt zu stellen.

Mit dem alten Leben abzuschließen, es aufzuschreiben, in eine Flaschenpost zu packen und in den Fluß zu werfen fand ich eine großartige Symbolik von Akindra.

Sophia-Doreen mit ihrem Versuch als Sängerin Fuß zu fassen fand ich interessant. Auch wenn die Idee einer singenden Transfrau schon durch Betti Bambi in Staffel 1 im Nachgang ihres Auftritts bei DSDS dargestellt wurde.

Der Rest... nun ja... wer sich nur diese letzte Folge angesehen hat mag zu dem Schluß kommen daß Transsexualität etwas ist was jüngere Menschen beschäftigt die hauptsächlich an somatischen Maßnahmen zur Verschönerung ihres Äußeren interessiert sind. Und das war zumindest für diese abschließende Folge doch etwas kurz gegriffen meine ich.

LG Corinna 

Dienstag, 17. Juni 2014

Sat1: Ehe als Show

Das Rennen der privaten Fernsehsender um höhere Einschaltquoten wird immer skurriler. Nach dänischem Vorbild bringt Sat1 das Format „Married at First Sight“ in das Programm, berichtet SPIEGEL-ONLINE

In diesen Datingshows werden Brautpaare verheiratet, die sich zuvor nie gesehen haben. 
Da frage ich mich, was bewegt Menschen, so etwas zu tun? Eine Scheidung nach deutschem Recht ist frühestens nach einem Jahr möglich. 

Die Ehe ist doch eine gesellschaftlich abgezeichnete Übereinkunft zweier Menschen, in Gemeinschaft dauerhaft miteinander leben zu wollen. 
Aber das kann man doch nur versprechen, wenn man den Partner ausreichend kennt. Wenn das Brautpaar sich dann vor dem Altar das Eheversprechen gibt, ist das dann nicht schon eine Lüge?

Von uns Transsexuellen verlangt die Gesellschaft, dass wir seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehen, sich nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig zu empfinden und ihren Vorstellungen entsprechend zu leben. Das muss auch noch durch Gutachter, die auf Rechnung der Betroffenen arbeiten, festgestellt werden. Sonst ist keine Vornamens- und Personenstandsänderung möglich. Und das muss auch noch ein Gericht beschließen.

Durch solche Sendungen wird meiner Meinung nach die Ehe entwürdigt. 
Da kommt es mir doch als reinster Hohn vor, mit welchen Argumenten die Befürworter einer Ehe zwischen nur Mann und Frau die gleichgeschlechtliche Ehe ablehnen. 
Gleichgeschlechtliche Paaren ist eine gegebenenfalls mögliche Ehe viel zu ernst, um damit zu spielen. 

Eure Andrea

Mittwoch, 11. Juni 2014

RTL2 Transgender Folge 13 - Corinna sagt bye bye

So nun wurde sie gesendet die Folge von Transgender vor deren Dreh ich so panische Angst hatte weil ich wußte wie emotional das wird. Ich bin halt keine Maschine sondern nur ein Mensch.

(c) RTL2
Liebe - und dies zeigt dieses Bild - ist nicht sich immer gegenseitig anzusehen, Liebe ist gemeinsam in die gleiche Richtung zu blicken.

Danke nicht nur an Norma die meinen Weg erst möglich gemacht hat, danke auch an Janine die wieder einmal die richtigen Worte fand und danke an Jennifer und Julia die mich unterstützt haben. Wer solche Töchter hat weiß er kann in der Erziehung wohl nicht allzuviel falsch gemacht haben.

Meine Geschichte ist nun erzählt. Ich habe mich vor die Kamera gewagt um anderen in gleicher Lage den Mut zu geben ihren Weg zu gehen.

Danke für die freundliche Beachtung, danke für das Lob und auch danke für die Kritik.

Im Moment werde ich erschlagen von Glückwünschen zu meiner letzten Sendung. Ich bin überwältigt von den Reaktionen und freue mich einfach nur.


Es wird mich nie mehr wieder in einer Trans-bezogenen Fernsehsendung geben. Mehr als das was ich nun gab kann ich nicht geben. Ich bin froh es getan zu haben aber nun auch irgendwie leer.

Ich stehe für persönliche Rückfragen und Ratschläge natürlich jederzeit zur Verfügung so schwer bin ich ja auch im facebook nicht zu finden oder hier im Blog oder oder oder...

Nun bin ich erst mal total erleichtert. Es ist vorbei und es ist gut gegangen.

Ein großes Lob auch an das Team von Joker Produktions und an RTL2. Man sagt immer hier wird sinnentstellend zusammengeschnitten das war bei mir in keiner der Folgen der Fall ich kam mit allem was ich sagte so rüber wie es gesagt wurde.

Die Dreharbeiten haben trotz aller Anstrengung viel Spaß gemacht. Es war ein Erlebnis mit Leuten zu arbeiten denen das Schicksal von Menschen wie mir wirklich am Herzen liegt und das kann ich von allen mit denen ich bei Joker arbeitete wirklich sagen.

Der ganz große Wunsch, nämlich zusammen mit Andrea vor der Kamera zu stehen, ließ sich leider nicht erfüllen. Andere werden nun hoffentlich folgen und selbst ihre Geschichte erzählen.

Ich meine wir brauchen die Medienpräsenz und die Sichtbarkeit um für uns und unsere Sache zu werben. Traut euch einfach!

Von meiner Seite her - bye bye (und danke für den Fisch).

Montag, 9. Juni 2014

Korruption in Deutschland

Verfolgt man in letzter Zeit die Medien, hat man den Eindruck, die Korruption in Deutschland nimmt zu. Ich glaube auch, dass das nicht nur gefühlt so ist.
Natürlich sind meist Leute in entsprechenden Führungspositionen oder Entscheidungsträger korrupt. Zum einen, braucht man, um korrupt zu sein, schon eine entsprechende Position und Macht und zum anderen sitzen auf solchen Posten auch überproportional Menschen, die psychopathische Eigenschaften haben. Ich habe im Post „Die Macht der Psychopathen“ geschrieben, dass in unserer Gesellschaft gerade Psychopathen ideale Bedingungen zum vorwärts kommen finden, weil sie kaum ein Gewissen haben und Angst nicht kennen. 

Was ist überhaupt „Korruption“? Nach Wikipedia ist 
„Korruption im juristischen Sinn der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. 
Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. 
Der Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils in einer Position öffentlicher oder ziviler Verantwortung.“
 „Kernelement von korruptem Verhalten ist das Ausnutzen einer Machtposition für einen persönlichen Vorteil unter Missachtung universalistischer Verhaltensnormen, seien es moralische Standards, Amtspflichten oder Gesetze.“ 

Vor kurzem wurde in einem Transparency-Bericht festgestellt, das es in Europa zu wenig Schutz vor Korruption gibt durch undurchsichtige Gesetzgebungsprozesse, Lobbystrukturen und mangelnden Schutz für Whistleblower. 
In dem Artikel der Süddeutschen.de „Gefahr für deutsche Snowdens“ heißt es: 
„Fehlende Gesetze, unklare Rechtsprechung und Lücken im Arbeitsrecht: Die Transparency-Analyse der Gesetze in Europa bescheinigt Deutschland Mängel im Umgang mit Whistleblowern, also Informanten, die auf Missstände, Gesetzesverstöße und Korruption in Unternehmen oder Behörden aufmerksam machen. Hierzulande genießen der Studie zufolge nur Beamte einen guten Schutz vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Sie dürften sich beispielsweise bei Korruptionsverdacht direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Für Tarifangestellte im öffentlichen Dienst und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft gilt das nicht - sie müssen nach dem Prinzip der Loyalität zum Arbeitgeber Probleme erst intern ansprechen, auch wenn sie damit ihre Karriere riskieren. Wer als Arbeitnehmer in Deutschland auf Missstände hinweise, so deshalb die Schlussfolgerung von Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, 'begibt sich auf Glatteis'.“ 
Die CDU in Deutschland hält Whistleblower-Schutzgesetz für unnötig. Warum wohl nur? 

Was passieren kann, wenn man gegen Korruption vorgeht, zeigt der Fall Gustl Mollath sehr deutlich. Hier ein Interview mit Ihm auf FOCUS ONLINE. Man wird allein gelassen. Vorher sowie auch hinterher, wenn alles durch die Medien durch ist. 
Meist hört oder liest man von Korruptionsverdachten und einige Zeit später ist „Gras drüber gewachsen“. Durch ihre Lobby, passiert meist nicht viel. Da gibt es offiziell Untersuchungen, die dann irgendwie im „Sande verlaufen“, oder die Täter haben andere einflussreiche Personen mit im Boot, die nicht verraten werden aber dafür ihren Einfluss geltend machen. Andere Mitwisser halten lieber ihren Mund, um nicht selbst damit hineingezogen zu werden oder weil sie um ihre Karriere fürchten. Und sollte es ein Urteil geben, na ja, dann gibt es eine geringe Strafe und an anderer Stelle wird weitergemacht. 

Mal zu ein paar aktuellen Fällen. 

Vor kurzem Ex-Technik-Chef des neuen Berliner Großflughafens, Jochen Großmann, der Korruption beschuldigt. Er soll 500.000 Euro von einer Firma gefordert haben, um dieser Vorteile in einem Vergabeverfahren zu geben. Aber wenn ich jetzt diese Meldung von rbb-aktuell lese, kann ich mir schon denken, wie das weitergehen wird. 

Gegen den Landrat Dirk Schatz vom Landkreis Mansfeld-Südharz wurden vor einiger Zeit mehrere Strafverfahren aufgenommen. 
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete im Jahr 2012 „Hat der Landrat Privates und Dienstliches nicht klar getrennt?“ und „Mehrere Ermittlungen gegen Landrat Dirk Schatz“. 
Was aus den Strafverfahren geworden ist, weiß ich nicht, aber anscheinend hat es ihm nicht geschadet, dass er dieses Jahr im Wahlkampf zum Landrat wieder kandiert hat und prompt wieder wegen möglicher Korruption in die Schlagzeilen kam. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete am 15.05.2014: „Sondersitzung des Kreistags wegen Vorgängen um Windpark?“ Es geht um den Verdacht, dass Dirk Schatz Einfluss auf das Genehmigungsverfahren zum Windpark „An den Bärenlöchern“ bei Eisleben im Sinne des Investors ausgeübt hat und ob er möglicherweise im Gegenzug von dem Investor aus Niedersachsen Geld für seinen Wahlkampf bekommen hat. 
Wie wichtig sich Herr Schatz nimmt, zeigt der Artikel „Landrat fährt mit Blaulicht zur Sitzung“. 
Bei der Landtagswahl hat Dirk Schatz übrigens im ersten Wahlgang 22,3 Prozent der Stimmen erhalten, so dass er am 15.06.2014 gegen Angelika Klein (Die Linke, 26,6 Prozent der Stimmen) antreten muss. Erschreckend finde ich nicht nur, dass er trotzdem so viele Stimmen erhalten hat, sondern auch eine starke, ihn unterstützende Lobby haben muss, um diese ganzen massiven Anschuldigungen fast schadlos zu überstehen. 

Der ehemalige Landrat des Landkreises Jerichower Land, Finzelberg, wurde auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen. Aber er akzeptiert es nicht, so dass jetzt das Oberlandesgericht Naumburg das nächste Wort hat. Bei der letzten Landtagswahl ist er aber auch wieder angetreten. Aber da haben ihm die Stimmen nicht gereicht. 
In diesem Zusammenhang bin ich auf ein sehr interessanten Artikel von Christopher Kissmann in der Volksstimme gestoßen: „Machtpolitik: Das System Finzelberg“. Hier beschreibt Herr Kissmann sehr anschaulich am Beispiel Finzelberg, wie persönliche und berufliche Verbindungen Korruption fördern können. Christopher Kissmann erhielt dafür den Axel-Springer-Nachwuchspreis
So ähnlich, wie das dort geschildert wird, ist es nach meiner Meinung vielfach in Deutschland. 

Jetzt werden sich vielleicht der Eine oder Andere Leser fragen, warum ich das hier in meinen Blog schreibe, wo es doch augenscheinlich mehr oder weniger um Transsexualität geht. Aber es geht hier um mich und mein Leben und da ist Transidentität nur ein Teil davon. 
Das was ich hier jetzt beschrieben habe, betrifft mich sogar sehr stark. Ich musste leider auch die Erfahrung machen, wenn man Recht will und gegen Leute mit einer starken Lobby vorgeht, hat man sehr schlechte Karten. Trotz starker Indizien und vielen anderen Mitwissern steht man mehr oder weniger alleine da. Entweder sind die entsprechenden Personen selbst mit „eingebunden“ oder haben Angst, ihre Karriere zu „versauen“, bzw. halten sich einfach raus um keinen Ärger zu bekommen. 
Da man aber etwas verhindern wollte, was man als unrechtmäßig empfindet, wird man dann nicht „vergessen“. Das führt dann dazu, dass jede Bitte oder jeder Antrag von den entsprechenden Leuten abgelehnt werden. 
Geht man dagegen auch noch rechtlich vor und gewinnt sogar noch den Prozess, wird alles, was in dem Urteil nicht ausdrücklich festgestellt wurde, einem zu Ungunsten ausgelegt. „Mobbing“ steht auf der Tagesordnung. 
Sucht man dann professionelle Hilfe und meint sie gefunden zu haben, passiert eigentlich nur, dass man zusätzlich noch zur Kasse gebeten wird – sonst nichts.

Für heute soll es das erst mal sein. 

Eure Andrea