Damals, als ich meine Namens- und
Personenstandsänderung vom Gericht erhielt, gab es beim Finanzamt
keine Probleme, damit auch gemeinsam veranlagt zu werden.
Heute habe ich vom Finanzamt einen Brief erhalten, wo festgestellt wird, dass ich beantragt habe, zusammen mit Frau Karola Süßenguth zur Einkommenssteuer veranlagt zu werden. Darin heißt es, eine Zusammenveranlagung ist nur möglich, wenn beide Lebenspartner damit einverstanden sind und eine eine gemeinsame Bankverbindung angeben. Ein Formblatt „Einverständniskeitserklärung“ war zum Zurückschicken beigefügt.
Darauf hin habe ich sofort dort angerufen und erklärt, dass wir verheiratet sind und ein gemeinsames Konto schon seit Jahren haben, das auch das Finanzamt schon benutzt hat.
Die nette Dame hat dann versucht mir zu erklären, dass sie nichts dafür kann, der Gesetzgeber verlangt nun mal, dass bei einer Veranlagung von Frau und Frau oder Mann und Mann das so gemacht wird. Ich habe Ihr versucht darauf zu erklären, dass das falsch ist. Der Gesetzgeber verlangt das bei einer eingetragenen Partnerschaft und die haben wir nun mal nicht, sondern eine Ehe.
Sie bestand aber darauf, das wir das ausfüllen.
Heute habe ich vom Finanzamt einen Brief erhalten, wo festgestellt wird, dass ich beantragt habe, zusammen mit Frau Karola Süßenguth zur Einkommenssteuer veranlagt zu werden. Darin heißt es, eine Zusammenveranlagung ist nur möglich, wenn beide Lebenspartner damit einverstanden sind und eine eine gemeinsame Bankverbindung angeben. Ein Formblatt „Einverständniskeitserklärung“ war zum Zurückschicken beigefügt.
Darauf hin habe ich sofort dort angerufen und erklärt, dass wir verheiratet sind und ein gemeinsames Konto schon seit Jahren haben, das auch das Finanzamt schon benutzt hat.
Die nette Dame hat dann versucht mir zu erklären, dass sie nichts dafür kann, der Gesetzgeber verlangt nun mal, dass bei einer Veranlagung von Frau und Frau oder Mann und Mann das so gemacht wird. Ich habe Ihr versucht darauf zu erklären, dass das falsch ist. Der Gesetzgeber verlangt das bei einer eingetragenen Partnerschaft und die haben wir nun mal nicht, sondern eine Ehe.
Sie bestand aber darauf, das wir das ausfüllen.
Es widerstrebt mir, als "Eingetragene Partnerschaft" behandelt zu werden.
Daraufhin habe ich das Formular genommen, es aber nicht ausgefüllt sondern als Ergänzung darunter geschrieben, dass wir eine Ehe führen und ich deshalb das Formular nicht ausfülle. Dann habe ich es gefaxt und als Anlage unsere Eheurkunde angehängt.
Ich weiß nicht, wollte oder konnte Sie das nicht verstehen.
Mal sehen, was passiert.
Eure Andrea
Update 3. Oktober 2014
Eine Antwort auf das Nichtausfüllen des Formulars habe ich noch nicht bekommen, aber wir haben jetzt die Unterlagen der Steuererklärung zurück bekommen. Das merkwürdige daran ist, dass das Anschreiben dazu nicht personalisiert und ohne unsere Anschrift im Kopf ist. Die Steuernummer wurde handschriftlich eingefügt.
Die Anschrift auf dem Brief ist auch handschriftlich.
Ist schon ein bisschen merkwürdig, aber ich weiß jetzt nicht, ob die Bearbeiterin das grundsätzlich bei Allen macht.
Eure Andrea
2. Update 20.10.2014
Inzwischen haben wir unseren Steuerbescheid bekommen. Wir wurden zusammen veranlagt und es wurde augenscheinlich alles richtig berechnet.
Eine weitere Anfrage bezüglich des Formulars gab es nicht.
Aber man scheut sich scheinbar, das Wort „Ehe“ in jedem Zusammenhang mit uns zu benutzen.
Im Anschreiben werden wir mit „Frau und Frau“ bezeichnet und im Bescheid heißen wir ganz neutral „Person A“ und „Person B“. Das ich nicht mehr wie früher mit „Ehemann“ bezeichnet werde, ist ja richtig, aber „Ehepartnerin A“ oder „Ehefrau A“ wären doch viel passender.
Lebenspartnerinnen werden ja auch nicht, wie das Gestrichene zeigt, mit „Person“ angesprochen.
Und warum wurde „Lebenspartnerin“ gestrichen und nicht ersetzt? Vielleicht um es sichtbar zu zeigen, dass sie es verstanden haben, dass wir keine Lebenspartner sind?
Es geht auch anders. In den Schreiben von den HalberstadtWerken werden wir als Eheleute bezeichnet.
Eure Andrea
Daraufhin habe ich das Formular genommen, es aber nicht ausgefüllt sondern als Ergänzung darunter geschrieben, dass wir eine Ehe führen und ich deshalb das Formular nicht ausfülle. Dann habe ich es gefaxt und als Anlage unsere Eheurkunde angehängt.
Ich weiß nicht, wollte oder konnte Sie das nicht verstehen.
Mal sehen, was passiert.
Eure Andrea
Update 3. Oktober 2014
Eine Antwort auf das Nichtausfüllen des Formulars habe ich noch nicht bekommen, aber wir haben jetzt die Unterlagen der Steuererklärung zurück bekommen. Das merkwürdige daran ist, dass das Anschreiben dazu nicht personalisiert und ohne unsere Anschrift im Kopf ist. Die Steuernummer wurde handschriftlich eingefügt.
Die Anschrift auf dem Brief ist auch handschriftlich.
Ist schon ein bisschen merkwürdig, aber ich weiß jetzt nicht, ob die Bearbeiterin das grundsätzlich bei Allen macht.
Eure Andrea
2. Update 20.10.2014
Inzwischen haben wir unseren Steuerbescheid bekommen. Wir wurden zusammen veranlagt und es wurde augenscheinlich alles richtig berechnet.
Eine weitere Anfrage bezüglich des Formulars gab es nicht.
Aber man scheut sich scheinbar, das Wort „Ehe“ in jedem Zusammenhang mit uns zu benutzen.
Im Anschreiben werden wir mit „Frau und Frau“ bezeichnet und im Bescheid heißen wir ganz neutral „Person A“ und „Person B“. Das ich nicht mehr wie früher mit „Ehemann“ bezeichnet werde, ist ja richtig, aber „Ehepartnerin A“ oder „Ehefrau A“ wären doch viel passender.
Lebenspartnerinnen werden ja auch nicht, wie das Gestrichene zeigt, mit „Person“ angesprochen.
Und warum wurde „Lebenspartnerin“ gestrichen und nicht ersetzt? Vielleicht um es sichtbar zu zeigen, dass sie es verstanden haben, dass wir keine Lebenspartner sind?
Es geht auch anders. In den Schreiben von den HalberstadtWerken werden wir als Eheleute bezeichnet.
Eure Andrea
Da bin ich ja mal gespannt wie es weiter geht. Finanzbeamte sind ja durchaus für ihre Sturheit bekannt.
AntwortenLöschenNa, mal sehen.
LöschenIch hatte mich damals schon gewundert, dass es so reibungslos lief.
Pamela aus Essen hat gerade ähnliche Probleme, da darf auch nicht sein was ist.
AntwortenLöschench vermute mal: Damals gab es für eingetragene Partnerschaften keine Möglichkeit der Zusammenveranlagung. Inzwischen ist das auch möglich. Da wurden jetzt Richtlinien herausgegeben, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Um die entsprechenden Leute zu erfassen, wurde da einfach ein Filter auf Anrede "Herr" - "Herr" oder "Frau" - "Frau" gesetzt.
LöschenDas geht ja aber nicht so einfach. Denn eine Ehe ist ja doch noch etwas anderes als eine Lebensgemeinschaft und da wird der Sonderfall Transsexualität nicht berücksichtigt
AntwortenLöschenDen "Sonderfall" gibt es ja per Gesetz nicht. Das es die Ehe für solche Menschen wie mich gibt, ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken.
LöschenDann wird es langsam Zeit, dass die Bundesregierung ihre Hausarbeiten macht. Es ist schließlich nicht erst gestern gewesen, dass das Verfassungsgericht die Regierung abgewatscht hat. Aber da sind die Regierungen alle gleich, bloß nichts aufgreifen, lieber alles laufen lassen und so lange niemand aufmuckt alles beim Alten lassen.
LöschenRein faktisch haben die FaBeamten recht.Wenn du voher als Mann mit deiner Frau eine Ehe geführt hast, also 2 Personen unterschiedlichen Geschlechtes ,kann das ja nach der GaOP nicht mehr dieselbe Ehe sein! Es hat sich ja doch Grundlegendes verändert.Es wurde ja nicht nur der Namen geändert,sondern eben das physische Geschlecht.
AntwortenLöschenDem muß man de jure schon Rechnung tragen und nicht alles in einen Topf werfen !
Hallo Anonym,
Löschengerade Beamte müssten wissen, dass wir, wenn wir eine Eheurkunde haben, auch eine Ehe führen. Mein jetziges Geschlecht spielt dabei keine Rolle. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, BVerfG, 1 BvL 10/05 vom 27.5.2008, bleibt die Ehe erhalten. Da ändert sich auch dadurch nichts daran, weil es in Deutschland ja eigentlich keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Aber unter bestimmten Voraussetzungen eben doch.
PS: Wäre schön, wenn Du wenigstens ein Pseudonym verwenden würdest.
LG Andrea
und............gibt es Neuigkeiten in der Angelegenheit? Es interessiert mich schließlich wie es weiter geht.
AntwortenLöschenHallo Christine,
Löschenhabe ich oben ergänzt.
LG Andrea
Ganz klar, etwas von der Norm abweichendes überfordert die Herrschaften...traurig, sehr traurig.
AntwortenLöschenHallo Andrea hier meldet sich noch einmal die ir. Inter*, die dicch in HH besucht hatte. Suche einmal den/die Datenschutzbeauftrage beim FiAmt auf. Da du nach den Beschlüssen des Gerichtes und er wie in der ehemaligen DDR eine Nr. erhalten hast. sollte alles geschlossen sein. Dem ist aber nicht so. Du wirst in der Historie sehen, dass alle alten Vornamen/Anrede usw. vorhanden sind!! deine daten sind nicht gelöscht! Versuche den Vorgesetzen des FiAmt zu sprechen, bzw. den Minister für Finanzen in deinem Bundesland! Es ist ja hier in D alles komplizierter wie bei uns im Iran! ich wünsche dir trotzdem viel Glück bei der Durchsetzung deiner Rechte! Ich dachte nur ich als Inter* mit zwei Staatsangehörigk. hätte sie, aber alle anderen T* wohl auch. Wende dich sonst noch einmal an Berlin an die vergabestelle deiner NR. Fatima aus der IRI
AntwortenLöschenHallo Fatima,
Löschennatürlich kann ich mich an Dich noch erinnern.
Wie geht es Dir? Sind alle deine Probleme behoben?
Mit der Sache mit dem Finanzamt warte ich erst mal ab. Bis jetzt ist doch noch nichts passiert. Auf das nicht ausgefüllte Formular habe ich keine Reaktion bekommen und die Rücksendung der Unterlagen ohne persönliche Anrede ist doch eigentlich nur Unhöflichkeit.
LG Andrea
Hallo Andrea,
Löschenleider nein und nachdem ich fast einen Säureanschlag erlegen hier in der IRI war, und die dt. gerichte immer noch nicht aus den Puschen kommen, habe ich nun mittlerweile meine neue Geburtsurkunde (GU) erhalten.Dort ist nun ein x enthalten, aber die dt. Behörden,KK usw. behandeln ein weiter als "Mann/Frau"? selbst in AFG und Indien ist man viel fortschritlicher als hier in D! Da ich es ja über die T* Schiene versucht hatte an die med.Behandlungen heranzu kommen, lief ich genau denselben Weg wie du durch. In HH FiAmt war auch eine T* als MA /Datenschutzbeauftragte (DSB). sie hatte nur die kleine Lösung angestrebt! Durch sie bin ich auf den verstoß §5 TSG aufmerksam geworden. Denn dort standen alle Dinge drin, die niemand anderen etwas angehen sollten! (bis 09/2014!) ist dies immer noch vorhanden! jeder kann alles nachlesen auch bei dir und den Anderen ist es genauso!! Deshalb habe ich mich an den neuen DSB/ Finanzsenator unnd an Berlin (Vergabe der STIdNR.gewandt, dass dies umgehend gelöscht wird! Denn 2011 hies es aus Berlin, das es keine Notwendigkeit besteht? Aber die Realität sieht nun einmal anders aus! Deshalb würde ich dir empfehlen, dich mitdem DSB vor Ort auseinanderzusetzen um dass zu klären! (Alle Vorgänge von der Meldestelle gehen nach Berlin und zu deinem FiAmt! Sie können ja alles vor Ort nachsehen, da seitdem du Steuern bezahlt alles dokumentiert ist! (Auch eure Heirat!) Verstoß gegen das BDG §7!
LG Fatima!
xD Lustiger Kleinkrieg, gut gemacht xD
AntwortenLöschenHallo Nina,
Löschenich nehme das auch nicht so Ernst. Da gab es auf dem Weg größere Probleme zu lösen. Aber wenn es jetzt auch noch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften keine gemeinsame Veranlagung gäbe, dann hätte es ein ernstes Problem werden können.