Mein wahres Leben: EMGR: Scheidungszwang für Transsexuelle ist rechtens

Freitag, 18. Juli 2014

EMGR: Scheidungszwang für Transsexuelle ist rechtens

Man sollte meinen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch insbesondere die Rechte von Minderheiten vertritt. So dürften trans- und homophobe Aktionen von ihm mit aller Kraft verurteilt werden und man erwartet, dass er alles Mögliche tut, wie sein Name zu erkennen gibt, die Menschenrechte in Europa durchzusetzen. 

Nun hat die Finnin Heli Hämäläinen, die als anatomischer Mann geboren, geheiratet, ein Kind gezeugt hatte, den männlichen Vornamen ändern ließ und sich der GaOP unterzog vor dem EGMR geklagt, weil von ihr verlangt wurde, sich scheiden zu lassen um sich als Frau zu registrieren. 
Und erstaunlicher Weise hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 17.07.2014 beschlossen, dass der Scheidungszwang für Transsexuelle nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. 
Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Hier ausführlich auf queer.de.

Jetzt kann man nur hoffen, dass das keine Auswirkungen auf deutsches Recht hat, denn da hat der BGH ja ausdrücklich die Zwangsscheidung verboten. 

Da muss ich unwillkürlich an einen Artikel in der Volksstimme über Hedwig von Beverfoerde denken, die die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften ablehnt. Für solche Leute ist das „Wasser auf die Mühle“. 

Eure Andrea

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen