Aus aktuellem Anlass und weil es auch für mich, als Betreiberin eines Blogs wichtig ist, habe ich mich mal schlau gemacht, was zu beachten ist, wenn jemand über einem falsche Behauptungen ins Internet stellt und was man beachten muss, wenn man eine Internetplattform betreibt.
Da habe ich zum Beispiel auf www.kanzlei-jun.de einen interessanten Beitrag gefunden.
Aber was bedeutet das im Einzelnen?
Erst mal muss man feststellen, ob es sich um eine Verleumdung handelt. Freie Meinungsäußerungen sind natürlich erlaubt.
Dazu mal ein ganz einfaches Beispiel:
Ich bin User eines Forums und der Betreiber dieses Forums gibt mir das Gefühl, dass es mich nicht mag. Aber ich weiß es nicht genau. Ich schicke ihm deshalb die Nachricht, dass er mich löschen kann, wenn er mich nicht mag, denn unter diesen Umständen will ich nicht im Forum bleiben.
Da ich mit dem Gefühl wahrscheinlich recht gehabt habe, löscht er meinen Account sofort. Richtig, denn das wollte ich ja dann auch. Aber dann schreibt er in meinen alten Thread, wo ich ja nicht mehr zugreifen und damit wehren kann, dass ich bedingungslos die Löschung verlangt habe und gibt zu verstehen, dass ich gegangen bin, weil ich gegen ihn was habe.
Das ist dann eine falsche Behauptung.
Die Behauptung muss dabei noch nicht mal wörtlich sein In dem o. g. Beitrag wird darauf verwiesen: „Die Unzulässigkeit kann sich aus der Formulierung als sog. Schmähkritik ergeben.“ Die Beweißlast liegt bei „Übler Nachrede“ bei dem, der die Behauptung aufgestellt hat.
Hätte er geschrieben, er hat mich gelöscht, weil ihm meine Nase nicht passt, wäre das nur seine Meinung und als Inhaber des Forums hat er das Recht dazu.
Was kann ich tun?
Nun, wenn ein normaler User diese Behauptung aufgestellt hat, dann sollte ein Hinweis an einen Administrator reichen. Selbst im Zweifelsfall wird er alles tun, die Sache aus der Welt zu bekommen, weil er sonst eine Mitschuld hat.
Aber wenn er selbst der Urheber ist? Das sollte nicht vorkommen, da ja ein Betreiber einer Internetplattform eine große Verantwortung hat und er sich dessen bewusst ist. Außer hohen Strafen, Entschädigungen und ähnlichem kann auch noch das Aus seines Blogs oder Forums drohen.
Aber wenn alles nichts hilft? Dann bleibt nur der Klageweg und ggf. eine einstweilige Verfügung.
Muss ich nun als Betreiber einer solchen Plattform jeden Eintrag vor der Veröffentlichung kontrollieren?
Nein!
Wenn ich feststelle, dass Beiträge gegen Recht verstoßen muss ich sie sofort entfernen. Bei Posts, wo man sich nicht sicher ist, sollte man das auch tun. Das bedingt, dass ich das auch laufend kontrolliere.
Kann ich nicht laufend kontrollieren oder bei Plattformen, die besonders gefährdet sind, weil zum Beispiel jeder ohne Anmeldung schreiben kann, empfiehlt sich aber eine Moderation.
Eure Andrea
Hi Andrea,
AntwortenLöschensehr Interessant .....vielen Dank ;))
Wie geht es Dir?
Rosenmontag habe ich total vergessen, aber ist wohl kein Problem,
LG Mia
Hallo Mia,
Löschenschön mal wieder von Dir zu hören.
Im Augenblick geht es mir nicht so gut. Aber dazu möchte ich hier, zumindest zurzeit, nichts öffentlich sagen.
Wenn ich mal wieder in HH sein sollte, sage ich Dir vorher Bescheid, Vielleicht kann man sich dann mal treffen.
LG Andrea
moin moin Andrea,
AntwortenLöschendas mit dem Hausrecht in Blogs, Foren und anderen Internet-Communities ist eine vielschichtige Sache und wird auch oft mißverstanden. Prinzipiell kann ich als Betreiber einer solchen Community jeden der mir nicht paßt vor die Tür setzen, genau wie ich auch Gäste in meinem Haus jederzeit zum Gehen auffordern kann und die dieser Aufforderung im eigenen Interesse auch nachkommen sollten.
Wie so oft im Leben macht auch hier der Ton die Musik. Wenn ich einen Gast in meinem Haus vor dem Rauswurf beleidige dann wird er zwar trotzdem gehen müssen aber je nachdem habe ich dann eine Klage am Hals denn in aller Regel gibt es Zeugen dafür.
In Foren ist die Beweislage dadurch daß die Kommunikation schriftlich erfolgt recht einfach zumal der Forenbetreiber in der Verpflichtung ist die IP-Adressen der Autoren zu speichern. Was jede übliche Forensoftware sowieso leistet, das macht ihm also keine Mühe.
Leider sind viele Forenbetreiber mit der rechtlichen Beurteilung ihres eigenen Tuns überfordert. Das führt dann dazu daß man mir gestern ein Bild welches mich zeigt in dem Forum was den Anlaß deines Posts darstellen mag gelöscht hat mit dem Hinweis auf Copyrightverletzung.
Es ist schon schade wenn Menschen über Dinge reden von denen sie keinen Plan haben und zumindest der Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright sollte dem Betreiber eines großen Forums klar sein.
Das fragliche Bild zeigt uns beide und unsere gemeinsame Freundin Carolin von der ich die Erlaubnis habe jegliche Bilder die sie zeigen an jedem Ort wo ich meine dies tun zu wollen zu veröffentlichen. Das Urheberrecht liegt beim Fotografen, das war eine freie Mitarbeiterin des STERN, nur wurde die Aufnahme mit meiner Kamera gemacht und sie hat de facto nicht mal die Verfügungsgewalt über das Bild sie hat es nicht mal als Kopie soweit ich weiß.
An dieser Stelle sollte klar werden wie diffizil manche Rechtslage ist und wie vorsichtig man damit sein sollte anderen irgendwelche Rechtsverstöße vorzuwerfen, Jegliches Post oder auch Bild kann der Forenbetreiber natürlich löschen (Hausrecht halt), aber der Vorwurf der Copyrightverletzung sollte sparsam verwendet werden, man wirft mir hier einen Rechtsverstoß vor der in meinen Augen nicht haltbar ist.
Ich meine auch dies sollte im Umgang miteinander im Internet gar nicht nötig sein. Wir machen das ja nicht aus wirtschaftlichem Interesse sondern als Hobby also wozu der Streit? Um das fragliche Forum mache ich demnächst einen großen Bogen und werde sicher einige derartige "Empfehlungen" öffentich abgeben. Sollte ich mitbekommen daß ich in meiner Abwesenheit und ohne die Chance mich zu wehren (da gesperrt) öffentlich angegangen zu werden erfolgt eine adäquate Reaktion meinerseits die für den Forenbetreiber mit Kosten verbunden sein dürfte.
LG Corinna :)
Nun noch ein Nachtrag bevor die Frage kommt.
LöschenEs gibt das Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG. Hier ist im §23 eine gewisse Grauzone dafiniert für Personen des öffentlichen Interesses. Ob ich durch meine Mitwirkung bei RTL2 Transgender und der Tatsache einem siebenstelligen Publikum präsentiert zu werden mich schon als eine solche Person qualifiziert habe weiß ich nicht aber ich werde auch kein Aufhebens darum machen wenn jemand von mir ein Bild macht und dies veröffentlicht. Allerdings hätte ich dann gerne ein Belegexemplar.
Es gibt auch hier Ausnahmen von der Ausnahme. Bilder von privaten Treffen und dazu zählt auch das gemeinsame Abendessen in einem Restaurant (da gibts das Urteil welches Caroline von Monaco erwirkt hat, Hinweis an die Experten).
Ein solcher Vorgang wo ich zwar der Veröffentlichung eines redaktionell nachbearbeiteten Bildes zustimmen wollte aber mir das Original verweigert wurde hat kürzlich bei mir zum Bruch einer Freundschaft geführt.
Es sind da leider Dinge zu beachten zu denen es auch gehört daß man mir diese Nachbearbeitung eines Bildes zum Zweck der Verschönerung vorwerfen kann. Ich muß in diesen Fällen darauf bestehen das Original zu erhalten. Das Recht des Fotografen an seinem eigenen Werk bleibt davon unberührt.
Mir macht die Beschäftigung mit diesen Dingen nur sehr sehr wenig Spaß aber aus Gründen des Selbstschutzes war ich gezwungen mich hier mal kundig zu machen.
LG Corinna ;)
Hallo Corinna,
Löschensehr gut klar gestellt. Stimme voll zu. Danke für die Info ;))